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Transparenz ist nun im Gesetz verankert

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Ab dem 1. Januar 2018 wird auch die Freiburger Gesetzgebung in vollem Umfang der Aarhus-Konvention entsprechen. Nachdem bereits Anfang 2017 das Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten in Kraft trat, wird zu Beginn des nächsten Jahres auch die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten rechtskräftig. Das teilt der Staatsrat in einem Communiqué mit.

Da im Gesetz der Grundsatz der Aarhus-Konvention festgelegt ist, konnte auf mehrere Detailveränderungen in der Verordnung verzichtet werden. Gewiss Änderungen waren aber trotzdem notwendig, heisst es. Zum Beispiel, weil der Grosse Rat Änderungen wollte, die über den Umweltbereich hinausgehen. Oder auch weil Erfahrungen seit der Anwendung der Gesetzgebung berücksichtigt wurden. Dazu zählt der Zugang zu Dokumenten, die in der Öffentlichkeit bereits verbreitet wurden. Einige Begriffe werden in der Verordnung neu eingeführt oder genauer umschrieben.

Die Aarhus-Konvention gilt international als Standard für den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltdossiers. Das Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jedermann Rechte im Umweltschutz zuschreibt. 47 Staaten haben ihn ratifiziert.

uh

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