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Transparenzartikel wartet auf Umsetzung

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«Der Staatsrat weigert sich, den klar erwiesenen Volkswillen formell anzuerkennen. Er hat aus den Augen verloren, dass das Volk der Gesetzgeber ist. Das Vorgehen des Staatsrats steht im Gegensatz zum demokratischen Prinzip und zur Rechtssicherheit.»

Diese Vorwürfe an die Freiburger Regierung richtete Grossrat Grégoire Kubski (SP, Bulle) in Form einer schriftlichen Anfrage an den Staatsrat. Kubski berief sich dabei auf die kantonale Volksabstimmung vom 4. März 2018. 68 Prozent der Freiburger Bevölkerung stimmten dabei der Verfassungsinitiative «Transparenz bei der Finanzierung der Politik» zu und verlangten dabei, dass die Finanzierung von Parteien und Abstimmungen offengelegt werde.

Direkt anwendbar?

Kubski kritisiert nun, dass dieses Verfassungsrecht bei­nahe zwei Jahre nach der Abstimmung noch nicht in Kraft getreten ist. Auch wenn es für die Umsetzung eines Ausführungsgesetzes bedürfe, bedeute dies nicht, dass gewisse Elemente nicht direkt anwendbar seien. Zu beurteilen, ob eine Verfassungsbestimmung direkt anwendbar sei oder nicht, obliege den Gerichtsbehörden, so Kubski.

In seiner Antwort räumt der Staatsrat ein, dass die Kantonsverfassung von 2004 keine Bestimmung zum Inkrafttreten von Verfassungsrevisionen enthält. Auf die von Kubski angesprochene Transparenz­initiative bezogen schreibt der Staatsrat, dass er die Verfassungsbestimmung am 14. Dezember 2018 promulgiert habe. Damit habe er aus dem Blickwinkel der Volksrechte festgestellt, dass dem Inkrafttreten eines Erlasses nichts oder nichts mehr im Wege stehe.

Mit der Promulgierung sei aber auch festgehalten, dass der neue Artikel der Kantonsverfassung dann in Kraft trete, wenn auch sein Anwendungsgesetz rechtsgültig wird. «Die gewählte Lösung ermöglicht ein pragmatisches Vorgehen und lässt Zeit, falls es sich als nötig erweist, Ausführungsbestimmungen auszuarbeiten und die Situation gründlich zu analysieren», schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Der Verfassungsartikel sei nicht präzise genug, um ihn direkt anwenden zu können.

Offene Fragen

Der vom Volk genehmigte Artikel regle teilweise die Transparenzpflichten über die Finanzierung der politischen Organisationen, der Wahl-und Abstimmungskampagnen und der Einkommen der kantonalen Mandatsträger.

Offene Fragen stellen gemäss dem Staatsrat aber die Begriffsdefinition der politischen Organisation, der Kampagne und der Mandatsträger dar. Beispielsweise fragte sich der Staatsrat, ob man beim Schalten einer Anzeige von einer Kampagne sprechen könne.

Offen sei weiter: Wer kontrolliert die gelieferten Daten? Wie geht man mit anonymen Spenden um? Was ist eine Spende? Wie sieht es mit ehrenamtlicher Tätigkeit aus? Sind auch kommunale Urnengänge betroffen? Zu welchem Zeitpunkt müssen die Informationen den Bürgern vorliegen (vor oder nach den Urnengängen)? Welche Sanktionen sind geplant?

Bis zu den Wahlen 2021?

«In Anbetracht all dieser Fragestellungen ist der Staatsrat der Ansicht, dass der Artikel nicht direkt angewendet werden kann», schreibt der Staatsrat. Sonst würde bei der Bevölkerung Verwirrung gestiftet.

Um die Fragen zu beantworten, existiert gemäss Staatsrat seit Mitte 2018 eine Projektorganisation. Der Vorentwurf zum Ausführungsgesetz sei gerade erst abgeschlossen worden. Der Gesetzesentwurf soll gemäss dem Staatsrat 2020 dem Grossen Rat unterbreitet werden.

Das Ziel sei es, bis zu den kantonalen Wahlen 2021 über dieses Ausführungsgesetz zu verfügen. Dies hänge aber auch vom Grossen Rat und allenfalls von der Bevölkerung ab.

Abstimmung

Alle Gemeinden stimmten zu

Die Freiburgerinnen und Freiburger wollen wissen, wer die Abstimmungs- und Wahlkampagnen finanziert. Das taten sie am 4. März 2018 an der Urne kund, als sie einer Verfassungsinitiative der Jungsozialisten für mehr Transparenz in der Finanzierung der Politik zustimmten. Das Ja war damals unerwartet, weil die Vorlage vom Parlament, dem Staatsrat und den bürgerlichen Parteien abgelehnt worden war. Richtig überrascht hat aber die klare Zustimmung von 68,52 Prozent. Sämtliche Gemeinden stimmten der Vorlage damals zu. Mit dem Ja sollte die Freiburger Verfassung einen Zusatz erhalten, wonach alle privaten Spenden über 5000 Franken, alle Spenden von Unternehmen sowie die Einkünfte der Politiker deklariert werden müssen.

 

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