Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Trotz Beteuerung ihrer Unschuld müssen die Denner-Räuber hinter Gitter

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Strafgericht See verurteilt drei Männer wegen eines Raubüberfalls auf die Denner-Filiale in Sugiez. Obschon die Täter jegliche Beteiligung bis zum Schluss abstritten, sind die Strafrichter von deren Schuld überzeugt.

Den drei Männern, denen die Staatsanwaltschaft einen bewaffneten Raubüberfall auf eine Denner-Filiale in Sugiez im Dezember 2020 vorwirft, kann die Tat nachgewiesen werden. So urteilte das Strafgericht des Seebezirks am Mittwoch, nachdem es am Montag in Granges-Paccot zur Gerichtsverhandlung in dem Fall gekommen war (die FN berichteten). Es verurteilt die Täter zu unbedingten Freiheitsstrafen von 48, 40 und 24 Monaten. Ein vierter Tatverdächtiger ist flüchtig und international zur Fahndung ausgeschrieben.

Keine Smoking Gun

Mit ihrem Urteil schenken die Strafrichter den Darstellungen der Staatsanwaltschaft Glauben, die sich auf umfangreiche Ermittlungsarbeiten der Polizei stützen konnte. Die Freiburger Kriminalpolizei stellte nach der Tat verschiedene Beweisstücke sicher und rekonstruierte den Tathergang mittels rückwirkendender Telefonkontrollen und der Bilder von Verkehrskameras.

Was indes fehlte, war eine sogenannte «Smoking Gun», also ein Beweismittel, das den Tätern die Tat zweifelsfrei nachweist. Auf den Überwachungsvideos der Denner-Filiale etwa sind die vermummten Täter nicht eindeutig identifizierbar. Die mutmassliche Tatwaffe wurde zwar im Haus der Geliebten eines der Täter gefunden, und das Modell entspricht gemäss einer Expertise dem auf den Überwachungsvideos erkennbaren, jedoch konnte die Polizei keine DNA-Spuren der Täter an der Waffe nachweisen. Bei einem der Täter war nicht einmal zweifelsfrei erwiesen, dass er sich zur Tatzeit in der Schweiz aufhielt.

Scheinidentität erschaffen

Weil die Staatsanwaltschaft zwar zahlreiche Indizien, jedoch keinen unumstösslichen Beweis präsentieren konnte, hatten die Beschuldigten jegliche Beteiligung an der Tat bis zum Schluss abgestritten. Auch ihre Strafverteidiger versuchten in ihren Plädoyers, in Anwendung des Grundsatzes «im Zweifel für den Angeklagten» einen Freispruch zu erwirken.

Diesen Hoffnungen erteilte das Strafgericht unter dem Vorsitz von Peter Stoller nun eine klare Absage. «Das Gericht hat keinen Zweifel, dass die Beschuldigten den Raub verübt haben», erklärte Gerichtspräsident Peter Stoller und lobte, wie bereits die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer, die minutiöse Polizeiarbeit. Zwar könne einem der Täter die Anwesenheit in der Schweiz zum Tatzeitpunkt tatsächlich nicht direkt nachgewiesen werden, jedoch seien dessen Aussagen unglaubwürdig. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann eine Scheinidentität erschaffen hat und unter dieser Identität in die Schweiz ein- und ausgereist ist. Vorstrafen wegen Urkundenfälschung bekräftigten diese Theorie, so Gerichtspräsident Stoller.

Landesverweise ausgesprochen

Neben dem Raubüberfall hatte die Staatsanwaltschaft zweien der Beschuldigten auch Baustellendiebstähle im grossen Stil vorgeworfen. Auch für diese Delikte sprach das Strafgericht die beiden Männer am Mittwoch schuldig, weshalb die ausgesprochenen Freiheitsstrafen unterschiedlich hoch ausfallen. Die zwei Täter ohne Schweizer Staatsbürgerschaft werden zudem für zehn beziehungsweise acht Jahre des Landes verwiesen.

Die Täter befanden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft und werden gemäss Urteil des Strafgerichts auch bei einer Weiterziehung an das Kantonsgericht in Haft verbleiben. Das von Gerichtspräsident Peter Stoller mündlich eröffnete Urteil nahmen sie regungslos zur Kenntnis.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema