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Trotz heiligem Schwur muss ein 30-Jähriger hinter Gitter – das Opfer war glaubwürdiger

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Autor: pascal jäggi

Freiburg Mit seinem Urteil bleibt das Strafgericht des Saanebezirks ein Jahr unter den von der Substitutin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisibach, geforderten vier Jahren Haft (siehe FN vom 3. Oktober). Diese Differenz erkläre sich mit der verminderten Zurechnungsfähigkeit, die ein Psychiater dem gebürtigen Serben zugestanden habe, erläuterte Gerichtspräsident Peter Rentsch. «Dringend nötig ist eine weiterführende psychotherapeutische Massnahme, auch wenn der Angeschuldigte dies für überflüssig hält», sagte Rentsch gestern. Bei einem Urteil von drei Jahren gäbe es die Möglichkeit eines teilbedingten Vollzugs, hielt Peter Rentsch fest. «In ihrem Fall sehe ich aber keinen Grund dazu», schloss er.

In seinem letzten Wort hat der junge Mann noch einmal betont, dass er unschuldig sei. «Ich habe niemanden vergewaltigt und ich bin kein gewalttätiger Mensch.» Am ersten Prozesstag hatte er sich noch von seinem Stuhl erhoben und mit zum Himmel gestreckten Fingern geschworen, nie jemanden vergewaltigt zu haben.

Glaubwürdigkeit entschied

Das Strafgericht des Saanebezirks schenkte jedoch seiner Ex-Freundin mehr Glauben. «Die Entscheidung ist eine Frage der Glaubwürdigkeit», erklärte Peter Rentsch dem Angeschuldigten, «sie haben mehrfach gelogen und konnten nicht darlegen, dass die Anschuldigungen falsch waren». Das 27-jährige Opfer habe seine Qualen detailliert beschreiben können, mehrere Zeugen hätten von Verletzungen berichtet.

«Die Vergewaltigung können wir natürlich nicht mehr direkt beweisen, dennoch sind wir überzeugt, dass sie ihre ehemalige Freundin mindestens dreimal vergewaltigt haben», meinte Rentsch weiter. «Bei Vergewaltigungen in Ehen oder eheähnlichen Beziehungen steht oft Aussage gegen Aussage, aber wir können nicht immer den Grundsatz ?im Zweifel für den Angeklagten? anwenden.»

Schläge, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung – all dies hatte die junge Serbin in der zweijährigen Beziehung mit dem seit zwanzig Jahren in der Schweiz lebenden Landsmann auszuhalten. Belastend für den Angeschuldigten kamen die Aussagen seiner Ex-Frau hinzu, die von ähnlichen Qualen berichtet hatte. Nur den Vorwurf der Vergewaltigung liess Peter Rentsch im Fall der Ex-Frau nicht gelten. Dies blieb auch der einzige Freispruch für den Serben.

Niemand steckt dahinter

Tarkan Göksu, der Verteidiger des Angeschuldigten, hatte vergeblich versucht, einen anderen Ex-Freund für die Taten verantwortlich zu machen. Im Hintergrund sah er gar den organisierten Menschenhandel am Werk, der befürchtet habe, eine Prostituierte an ein normales Leben zu verlieren. Deshalb habe man seinen Mandanten reingelegt. Die ehemalige Prostituierte hatte ihre Tätigkeit nur während einiger Monate ausgeübt. Seit ihrer Verhaftung wegen illegaler Anwesenheit in der Schweiz lebt sie im Frauenhaus. Ihr Anwalt Bruno Kaufmann hielt fest, dass sie auf keinen Fall ausgeschafft werden dürfe. «In Serbien wäre meine Mandantin nicht vor den Häschern ihres Peinigers sicher.»

Der Täter muss seinem Opfer eine Genugtuung von 12 500 Franken bezahlen, deutlich weniger als ihr Anwalt gefordert hatte (40 000), aber eine der Gesetzgebung angepasste Summe, meinte Peter Rentsch. Kaufmann war dennoch zufrieden: «Das Wichtigste ist, dass er für seine Taten verurteilt wurde.»

Besonders dreist fand Peter Rentsch, dass der Angeschuldigte trotz laufendem Verfahren mit seiner neuen Freundin Zechprellereien in mehreren teuren Hotels beging.

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