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Trotz Millionenschulden einen Ferrari aus Firmenkasse finanziert

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Marc Kipfer

Murten Er war extra für die Gerichtsverhandlung von seinem Wohnsitz in Thailand angereist. Dem 63-jährigen Deutschen, der am Montag in Murten vor dem Polizeirichter des Seebezirks erscheinen musste, wird vorgeworfen, sein Vermögen und sein Einkommen mit mehreren Tricks zum Schein vermindert zu haben. Der hoch verschuldete Unternehmer soll seine Gläubiger dadurch auf illegale Weise um höhere Pfändungsbeträge gebracht haben.

Mindestens 30 Millionen Franken Schulden

Als Klägerin ist in dem am Montag verhandelten Fall die Deutsche Bank aufgetreten. Der Angeklagte war 1994 in Karlsruhe dazu verurteilt worden, der Bank 9,5 Millionen D-Mark zurückzubezahlen. Inklusive Zinsen entspräche dies heute einem Schuldbetrag von rund 30 Millionen Franken, wie der Klägeranwalt der Deutschen Bank, Markus Jungo, an der Verhandlung sagte. Die Betreibungsversuche der Deutschen Bank waren bisher allerdings von wenig Erfolg gekrönt. In drei Anläufen erhielt sie vom Angeklagten gerade einmal 24 000 Franken zurück.

Firmen-Buchhaltung nicht mehr auffindbar

Die Liste der finanziellen Ungereimtheiten beim Angeklagten ist lang. Ihm wird zur Last gelegt, sich über eine Firmenkasse nicht nur ein teures Geschäftsauto, sondern zusätzlich einen Ferrari für den privaten Gebrauch finanziert zu haben. Auch für private Stromrechnungen und Parkbussen scheint die Firma aufgekommen zu sein.

Der Angeklagte gibt zudem an, seine Ehefrau, mit der er in Gütertrennung lebt, habe die Firma kontrolliert. Er selber sei von ihr als Geschäftsführer angestellt gewesen und habe dafür ein Monatsgehalt von lediglich 5700 Franken bezogen. Auch der Ferrari habe seiner Frau gehört, sagte der Beschuldigte vor Gericht.

Ein ehemaliger Buchhaltungsrevisor der Firma hatte zu einem früheren Zeitpunkt angegeben, der Angeklagte habe auch sein Privatvermögen an die Ehefrau übertragen. Die Buchhaltungsunterlagen der Firma rückte der Revisor allerdings nicht heraus. Diese seien 2005 beim Hochwasser in Thun zerstört worden. «Sie wurden willentlich vernichtet», ist Klägeranwalt Jungo überzeugt.

Kein Vermögen mehr

Der Angeklagte hat vor Gericht bestritten, seine Ehefrau als «Strohfrau» vorgeschoben zu haben. Auch die Behauptung, er hätte der Ehefrau Vermögenswerte übertragen, sei falsch. «Ich hatte zu dem Zeitpunkt gar kein Privatvermögen mehr. Da war ich schon arm wie eine Kirchenmaus», so der Angeklagte.

Klägeranwalt Jungo bezweifelte diese Aussage. Der Angeklagte leiste sich einen hohen Lebensstandard, sei immer auf Reisen und steige dabei in teuren Herbergen ab. «Ihm konnten allerdings keine heimlichen Bankverbindungen nachgewiesen werden», musste Jungo eingestehen.

Urteil erst in einigen Tagen

Als Vertreter der Deutschen Bank forderte Jungo eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen und eine Busse von 3000 Franken. Er kündigte zudem an, die Bank werde ihre Gläubigerforderungen an den Angeklagten aufrechterhalten.

Verteidiger Daniel Zbinden plädierte hingegen auf Freispruch seines Mandanten. Er erachtet die Beweise in allen Punkten als ungenügend.

Gerichtspräsident Markus Ducret kündigte im Einverständnis beider Parteien an, das Urteil erst in einigen Tagen zu fällen.

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