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Trotz Verbot ins Hockeystadion eingedrungen

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Der 16. März 2013 war ein glücklicher Abend für alle Gottéron-Fans. Gottéron gewann gegen Biel und qualifizierte sich für die Playoff-Halbfinals. Für einen jungen Bieler hingegen hatte der Abend strafrechtliche Konsequenzen, wie einem Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist. Er drang trotz laufenden Stadionverbots–das der EHC Biel ausgesprochen hatte–in den Gästesektor des Stadions St. Leonhard ein. Daraufhin zeigte ihn der HC Freiburg-Gottéron an und er wurde wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 20 Franken sowie einer Busse von 300 Franken verurteilt. Die Probezeit der bedingten Strafe beträgt zwei Jahre. ak

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