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Trotz Versorgungsengpass steht noch keine Anbauschlacht in Aussicht

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Die Landwirtschaft ächzt wie andere Branchen auch unter knappem Nachschub und hohen Preisen. Doch für Notmassnahmen besteht laut dem Staatsrat noch kein Anlass.

Die Versorgungswege sind durch den russischen Krieg gegen die Ukraine tatsächlich behindert, und die Preise sind stark gestiegen – das schreibt der Staatsrat als Antwort auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat von Yvan Thévoz (EDU, Russy) und Jacques Dumas (SVP, Vuisternens-dt-Romont). Dennoch müsse sich die Schweiz nicht auf eine Anbauschlacht wie im Zweiten Weltkrieg vorbereiten. Und schon gar nicht der Kanton Freiburg, der als führender Kanton in der Landwirtschaft und in der Nahrungsmittelproduktion in vielen Bereichen weitaus mehr produziert als konsumiert. Der Kanton liefert 7,2 Prozent der landwirtschaftlichen Nahrungsmittel im Kanton. 

So werden im Kanton 3,3-mal so viel Käse, 2-mal so viel Rindfleisch, 2,6-mal so viel Geflügel, 3,3-mal so viel Brotgetreide und 3,9-mal so viel Kartoffeln produziert wie konsumiert.

Dabei seien die Möglichkeiten einer Optimierung der Produktion noch gar nicht berücksichtigt.

Kein neues Thema

Er habe sich schon einmal Gedanken über die Versorgungslage gemacht, schreibt der Staatsrat, er sei schon 2019, also vor der Pandemie und vor dem Krieg, damit beauftragt worden, die Versorgung mit einheimischen Nahrungsmitteln und einheimischem Futtermittel für die Nutztiere sicherzustellen, Arbeitskräfte zu erhalten und den Verwaltungsaufwand für die Landwirte zu reduzieren. Schon in diesem Rahmen war es prinzipiell darum gegangen, inländische Produkte zu fördern. Damals sei festgestellt worden, dass die entsprechenden Bemühungen schon liefen, und der Motionär hatte seinen Vorstoss zurückgezogen.

Allerdings sei der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mit 50 Prozent tatsächlich nicht besonders gross, und der Rest der Lebensmittel werde aus dem Ausland eingeführt. Damit sei die Schweiz von funktionierenden Versorgungslinien abhängig, und diese seien aktuell gestört. Doch die starke Kaufkraft der Schweiz ermögliche noch immer sowohl den Ankauf von Lebensmitteln als auch von anderen Gütern.

Es gibt wieder Pflichtlager 

Der Kanton habe genau beobachtet, dass der Bund unter der schmerzlichen Erfahrung der Pandemie wieder angefangen habe, Pflichtlager und Reserven anzulegen. So habe die Schweiz seit 1. April dieses Jahres einen Stock an Saatgut und lagere nun auch Rapssaatgut, um die zukünftige Produktion von Öl zu sichern. «Für den Fall von schweren Mangellagen gibt es Pflichtlager an lebenswichtigen Nahrungsmitteln. Diese entsprechen dem Bedarf von drei bis vier Monaten.» Sowohl für Energie- als auch für Proteinfuttermittel bestehen Pflichtlager für eine Bedarfsdeckung von zwei Monaten, auch Dünger, Futtermittel und Pflanzenschutzmittel seien bei Bedarf vorhanden, wenn auch zum Teil zu stark erhöhten Preisen. Der Bundesrat habe auf die veränderte Lage mit Anpassungen beim Zoll für Futtergetreide reagiert. 

Forschung und Innovation

Schliesslich betont der Staatsrat auch die grosse Bedeutung von Innovation und Produktivität in der Lebensmittelkette, beispielsweise auch der Forschung am Standort St-Aubin. Eine Stossrichtung sei die Weiterverarbeitung von Biomasse. Der Staatsrat erhoffe sich auch einen Synergiegewinn in der Agrarforschung durch die vorangetriebene Zusammenlegung der Forschungsinstitute des Kantons und des Bundes am Standort Posieux. Dort liegen die Schwerpunkte auf der Milchverarbeitung und dem Gemüseanbau. Im Vordergrund stehe politisch eine nachhaltige Landwirtschaft unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und soziale Aspekten, aber ohne Reduktion der produzierten Menge.

Es ist genug vorhanden

Insgesamt bilanziert der Staatsrat, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln wie auch der Landwirtschaft mit Pflanzgut und anderen Gütern gewährleistet ist. Und dass die Lösung der Frage an sich ja auch national koordiniert werden müsse. Deshalb empfehle er dem Grossen Rat, das Postulat abzulehnen.

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