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Tuffière: Rekurse und Beschwerden abgewiesen

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Autor: Regula Saner

FreiburgRund dreissig Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hauterive gelangten im vergangenen März mit Rekursen und Aufsichtsbeschwerden an Oberamtmann Carl-Alex Ridoré. Sie wehrten sich damit gegen den Umstand, dass der Gemeinderat die Frage der Erweiterung der Inertstoffdeponie La Tuffière an keiner Gemeindeversammlung traktandiert, sondern nur unter Verschiedenem behandelt hatte.

Im Weiteren sahen sie die Unbefangenheit des Gemeinderates als Einspracheinstanz in Bezug auf das Baugesuch nicht mehr garantiert. Grund: Die Gemeinde ist Mitglied des Trinkwasserkonsortiums Graboz (CEG), welches mit der Deponiebetreiberin SGT im Hinblick auf die Erweiterung der Tuffière eine Konvention abgeschlossen hat. Darin versprechen die Vertragspartner, sich nicht gegen allfällige Baugesuche der Gegenseite zu stellen.

Schliesslich machten zwei Nachbarn, deren Land zugunsten der SGT mit einer Dienstbarkeit belastet ist, geltend, dass die Einreichung eines Baugesuchs, ohne vorher konsultiert zu werden, einer materiellen Enteignung gleichkomme.

Formell richtig gehandelt

Soweit der Oberamtmann überhaupt auf die Rekurse und Beschwerden eintrat, lehnte sie Ridoré nun ab. Die Raumplanung liege klar in der Kompetenz des Gemeinderates, weshalb dieser mit speziellen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung diese stärker einbezogen habe, als vom Gesetz verlangt. Was die angebliche Befangenheit des Gemeinderates angeht, ist Ridoré der Ansicht, dass die blosse Tatsache, dass der Gemeinderat Mitglied der CEG ist, in einem allfälligen Einspracheverfahren nicht automatisch darauf schliessen lässt, dass er auch parteiisch ist. Zudem liege die ultimative Genehmigung des Baugesuchs bei der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion. Für die Frage der materiellen Enteignung sowie anderer Aspekte verweist der Oberamtmann schliesslich auf die Einspracheverfahren gegen das Baugesuch für die Erweiterung der Tuffière, bei welchen sich der Oberamtmann bei Bedarf ebenfalls äussern kann.

Beziehung geklärt

Dominique Sprumont, Vertreter der Klägerseite, ist mit dem Urteil des Oberamtmannes nicht unzufrieden. «Es hat das Verhältnis zwischen dem Gemeinderat und der Gemeindeversammlung geklärt.» Sprumont erachtet es auch als wichtig, dass Ridoré die im Einspracheverfahren noch zu klärenden Fragen klar benannt habe. «Und er hat anerkannt, dass wir im Interesse des Gemeinwohls gehandelt haben und nicht, um den Gemeinderat zu schikanieren.»

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