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Über 10 000 Franken Strafe für Job- und Hausvermittlung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Frau gibt sich als Besitzerin einer Villa aus und vermietet diese an ein Paar. Erst beim Einzug bemerkt das Paar, dass es Opfer eines Betruges geworden ist. Der angebliche Vormieter des Hauses, welcher ausser Haus sein sollte, ist der tatsächliche Besitzer. Er verklagt das getäuschte Paar auf Hausfriedensbruch. Nachdem die Umstände aber geklärt sind, wird die Klage fallengelassen, geht aus dem Strafbefehl hervor.

Im gleichen Jahr vermittelt die Betrügerin einem Unwissenden eine Arbeitsstelle an der Universität Freiburg. Mit einem gefälschten Arbeitsvertrag gibt sie sich selbst als Angestellte aus und legitimiert so ihr Recht, neues Personal für die Cafeteria anzuheuern. Sie beauftragt den getäuschten Angestellten, sich mit den persönlichen Finanzen um den Einkauf für ein Buffet zu kümmern. Zudem soll er noch weiteres Personal anstellen, woraufhin er seinen Freund, welcher deshalb seine Lehrstelle kündigt, mit ins Boot holt.

Nicht nur an der Universität vermittelt die Betrügerin Arbeitsstellen, sondern auch bei ihrem eigenen Arbeitgeber. Um ihre Glaubwürdigkeit zu unterstreichen, versendet sie den so neu vermittelten Arbeitnehmern E-Mails im Namen ihrer Vorgesetzten und bedruckt für die Arbeitskräfte gar T-Shirts mit dem Logo des Unternehmens.

Beide Arbeitsvermittlungen begründet die Betrügerin nachher mit ihrer sozialen, hilfsbereiten Ader.

Ihren eigenen Arbeitgeber betrügt sie schliesslich auch um ihre eigene Arbeit. Sie gibt sich über einen längeren Zeitraum als krank aus, währenddem sie zu einem 100-Prozent-Pensum für einen anderen Arbeitgeber arbeitet.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat die Frau wegen Betrugs, arglistiger Vermögensschädigung und Fälschung von Ausweisen zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt; das macht eine Geldstrafe von 10 800 Franken aus. Dazu kommen Verfahrenskosten von 700 Franken. Ihrem früheren Arbeitgeber hat sie unterdessen 4500 Franken zurückbezahlt, die sie unrechtmässig als Lohn bezogen hat.

sf

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