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Uber bezahlt in Genf über 35 Millionen Franken für Fahrer nach

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Der Fahrdienst Uber kann weiterhin im Kanton Genf tätig sein. Das US-Unternehmen hat sich verpflichtet, 35,4 Millionen Franken zu bezahlen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen.

Der Fahrdienst Uber kann weiterhin im Kanton Genf tätig sein. Das US-Unternehmen hat sich verpflichtet, 35,4 Millionen Franken zu bezahlen, um seinen Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen.

Der Staat erteilte dem multinationalen Unternehmen nach der Einigung die Erlaubnis, weiter im Kanton tätig zu sein, wie das Genfer Wirtschaftsdepartement am Freitag mitteilte. Das Bundesgericht hatte Ende Mai entschieden, dass Uber in Genf unter das Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge fällt und deshalb seine Fahrer wie Angestellte und nicht wie Selbstständige behandeln muss.

«Eine Mammutaufgabe»

«Es ist ein lang erwarteter und wichtiger Schritt, der heute abgeschlossen wird», sagte die Genfer Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) vor den Medien. «Es ist das erste Mal in der Schweiz, dass Uber seine Verpflichtungen als Arbeitgeber für alle seine Angestellten wahrnimmt», betonte die Magistratin.

Nachdem die Verhandlungen zwischen Uber und den Fahrergewerkschaften Anfang Oktober gescheitert waren, musste der Staat den Vorschlag des multinationalen Unternehmens analysieren. «Eine Mammutaufgabe», betonte die Wirtschaftsdirektorin. Die Spezialisten der Verwaltung stützten sich auf die von Uber übermittelten Daten.

Sie führten eine Gesamtkontrolle durch vom Beginn von Ubers Tätigkeit in Genf im Jahr 2014 bis Mitte Juni 2022, als der Konzern die Arbeitsverträge seiner Fahrer an ein Partnerunternehmen übertragen hatte. Dieses neue Modell, das von den Gewerkschaften kritisiert wird, wird derzeit von der Kantonsverwaltung geprüft.

Umfangreiche Vereinbarung

Um die Vergangenheit zu bereinigen, wird Uber also tief in die Tasche greifen. Die Rückstände bestehen im Wesentlichen aus Sozialversicherungsbeiträgen, die seit der Niederlassung des Unternehmens in Genf im Jahr 2014 fällig sind. Dabei handelt es sich um die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile. Letztere machen einen Betrag von rund 15,4 Millionen aus.

Der kalifornische Konzern verpflichtete sich ausserdem, seinen Fahrern 4,6 Millionen Franken als Entschädigung für die zwischen dem 29. Oktober 2019 und dem 17. Juni 2022 zurückgelegten Kilometer zu zahlen. Dabei wurde auch die Wartezeit der Fahrer berücksichtigt. Uber muss zusätzlich für Krankheit, Mutterschaft oder Unfall zahlen.

«Die staatliche Kontrolle kommt auf der Grundlage der von Uber eingegangenen Verpflichtungen zu dem Schluss, dass ein rechtskonformer Zustand für die Vergangenheit wiederhergestellt ist», sagte Fischer. Der seit November 2020 im Kanton geltende Mindestlohn wird somit eingehalten. Uber versprach ausserdem, seinen ehemaligen Fahrern ihre persönlichen Daten seit dem 1. Januar 2017 zur Verfügung zu stellen.

Verbot bleibt sistiert

Als Konsequenz des Bundesgerichtsurteils war Uber untersagt worden, seine Tätigkeit auf Genfer Gebiet fortzusetzen – und zwar so lange, bis das Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt hat. Dieses Tätigkeitsverbot wurde Mitte Juni sistiert, nachdem Uber signalisierte, dass es an einer für alle Seiten akzeptablen Lösung interessiert sei.

Dieser vorläufige Status wird bis zum 31. März 2023 verlängert bis Uber die geschuldeten Beträge tatsächlich bezahlt hat. Die faktische Aufhebung des Berufsverbots erfolgt nach Ablauf dieser Frist.

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