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Überdurchschnittlich viele IV-Rentner im Kanton Freiburg

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Überdurchschnittlich viele
IV-Rentner im Kanton Freiburg

Die Wahrscheinlichkeit, im Erwerbsalter IV-Rentner zu werden, liegt im Kanton Freiburg bei 5,7 Prozent. Nur Basel-Stadt (8,8), Jura (7,4), Tessin (7,1) und Neuenburg (6,5) weisen höhere Sätze auf. Der Staatsrat will aber keine Ursachenforschung betreiben.

Die Freiburger Regierung will auch keine eingehende Studie über die derzeitige Führung der Invalidenversicherung (IV) im Kanton Freiburg durchführen. Sie empfiehlt deshalb dem Grossen Rat, ein entsprechendes Postulat des CVP-Grossrats Georges Emery zur Ablehnung. Dem Dienstchef der Finanzen der Stadt Freiburg ist der regelmässige Anstieg sowohl der Zahl der IV-Rentenbezügerinnen und -Bezüger (8633 im Januar 2003) als auch der IV-Ausgaben im Kanton Freiburg aufgefallen.

Studie des Nationalfonds

Der Staatsrat ist sich bewusst, dass im Kanton Freiburg die Wahrscheinlichkeit, im Alter zwischen 20 und 62 resp. 64 Jahren IV-Rentner zu werden, über dem schweizerischen Schnitt liegt. Er ruft jedoch in Erinnerung, dass sich eine Studie des Nationalfonds demnächst zum Thema «Probleme des Sozialstaates» äussern werde.

Der Staatsrat hat zudem erfahren, dass der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der 5. IV-Revision konkrete Massnahmen beantragen werde, um der ansteigenden Tendenz der Fälle mit einer psychischen Behinderung Einhalt zu gebieten.

Bund ist zuständig

In seiner Antwort auf das Postulat gibt der Staatsrat zudem zu verstehen, dass das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) für die Aufsicht der kantonalen IV-Stellen zuständig sei. Die letzte Revision der IV-Stelle des Kantons Freiburg habe im Februar 2003 stattgefunden. Weil das BSV nur leichte Mängel festgestellt habe, sei es nicht nötig gewesen, besondere Massnahmen anzuordnen. Mängel seien in den Dossiers über die Zuteilung von IV-Renten entdeckt worden. Zudem würden die BSV-Kontrollen künftig alljährlich durchgeführt.

Laut Staatsrat werden die IV-Stellen aufgrund von zwei Grenzzahlen in drei Zonen eingeteilt. In der grünen Zone befinden sich jene, welche die erste Grenze nicht erreichen. In der orangen Zone jene, die sich zwischen der ersten und zweiten Grenzzahl befinden, und in der roten Zone jene, welche die zweite Grenzzahl überschreiten.

Die IV-Stellen, die sich während mehr als zwei Quartalen in der roten Zone befinden, müssen dem BSV die Dossiers über die Erteilung von IV-Renten übermitteln, bevor endgültig entschieden wird. «Zwei IV-Stellen sind derzeit in dieser Lage, nicht jedoch die IV-Stelle des Kantons Freiburg. Diese befindet sich mit sechs weiteren IV-Stellen in der orangen Zone», schreibt der Staatsrat weiter.

Genügend qualifiziertes Personal

Die Freiburger Regierung ist zudem der Ansicht, dass die kantonale IV-Stelle genügend qualifiziertes Personal hat. «Denn sie verfügt über alle nötigen Sachverständigen, d.h. Ärzte, Juristen, Psychologen, Berater für Rehabilitation und berufliche Eingliederung, einen Wirtschaftswissenschaftler, mit Abklärungen betraute Personen, Sozialarbeiter und Personen für die Verwaltung.»

Skeptisch bezüglich Personalbestand

Bezüglich Personalbestand ist der Staatsrat jedoch skeptisch. Weil die IV-Stelle neu auch aktive Arbeitsvermittlung betreiben muss, ist er sich nicht so sicher, ob dafür der einzig bewilligte Mehrposten ausreichen wird. Er unterstützt denn auch die Bemühungen der IV-Stelle um eine Verstärkung des Personalbestandes.

Grosszügig?

Der Staatsrat bestätigt, dass die IV-Stelle des Kantons Freiburg bei der Gewährung von IV-Renten mit acht weiteren Stellen zu denjenigen gehört, welche die BSV-Grenzen überschreiten. Konkrete Massnahmen seien jedoch schon ergriffen worden.

Laut Staatsrat gehört Freiburg auch zu jenen Kantonen, die dem Ziel des Bundes bezüglich berufliche Eingliederung nahe kommen. Demnach sollten rund 60 Prozent der Versicherten, die berufliche Massnahmen beantragt haben, danach keine IV-Renten mehr beziehen. az

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