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«Überfallkommando» legitim?

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«Überfallkommando» legitim?

Zur Ausschaffung einer armenischen Familie aus Tentlingen

Wegen zeitlich beschränkten Ausreisepapieren musste die armenische Familie aus Tentlingen vor Schulschluss ausgewiesen werden. So die Antwort des Staatsrates auf die Anfrage von Grossrat Martin Tschopp.

Die armenische Vertretung habe die – für die Ausreise – notwendigen Papiere zeitlich derart begrenzt, dass das letztmögliche Ausschaffungsdatum auf den 2. Juli gefallen sei (drei Tage vor Schulschluss). Dies schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf die Frage von Grossrat Tschopp, ob Ausschaffungen im Stil eines «Überfallkommandos» vor sich gehen müssen.

Wäre die Gültigkeitsdauer dieses Dokumentes ungenutzt abgelaufen, hätte die Ausschaffung erst nach mehreren Monaten erfolgen können. Die Kinder wären in Giffers erneut eingeschult worden, so dass die Ausschaffung noch schwieriger gewesen wäre, meint der Staatsrat.

Identität bewusst verschleiert

Die Familie K. hätte bereits im April 2001 ausgeschafft werden sollen. Doch dies sei mit grossen Schwierigkeiten verbunden gewesen. Denn Frau K., die Mutter der drei Kinder, habe ihre «Identität verschleiert, die Behörde bewusst in die Irre geführt und die Zusammenarbeit verweigert». Darin liegt auch der Grund, warum die Ausschaffung erst zwei Jahre später erfolgte. Diese Zeit benötigte die Bundesbehörde, um die Identität der Frau herauszufinden und die Vorbereitungen zur Ausschaffung vorzunehmen.

Selbstverschulden

Der Staatsrat betont, dass Interventionen wie diejenige in Tentlingen nur dann erfolgen, wenn alle andern Mittel erfolglos bleiben. Hätte Frau K. von Anfang an mit den Behörden und dem Roten Kreuz zusammengearbeitet, wäre alles anders gelaufen, heisst es. «Die Kinder hätten sich in der Schule verabschieden können und die Familie hätte gar eine Rückkehrhilfe erhalten.» Dies ist der Fall, wenn sich die Leute kooperativ verhalten und auf eine freiwillige Rückkehr hinwirken.

Das Freiburgische Rote Kreuz habe Frau K. mehrfach auf diese Möglichkeit hingewiesen – erfolglos. «Wenn die Ausschaffung sowohl für die betroffenen Kinder als auch für ihre Schulkameraden als traumatisches Ereignis wahrgenommen wurde, so ist Frau K. im Wesentlichen hiefür selbst verantwortlich», schreibt der Staatsrat.

Humanitäre Bewilligung?

Eine weitere Frage betraf die humanitäre Bewilligung. Grossrat Tschopp wollte wissen, ob der Staatsrat nicht eine solche hätte erteilen können. Die Zuständigkeit hiefür liege bei der Bundesbehörde, und eine vorläufige Aufnahme, so der Staatsrat,
erfolge nur, wenn «bestimmte Voraussetzungen erfüllt» seien, was bei der Familie K. nicht der Fall gewesen sei.

Gesuch abgewiesen

Frau K. ist mit ihren drei Kindern im Juli 2000 in die Schweiz eingereist und hat unter Angabe einer falschen Identität und einer falschen Nationalität ein Asylgesuch eingereicht. Das Bundesamt für Flüchtlinge hat das Gesuch und eine nachfolgende Beschwerde abgewiesen. il

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