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Überprüfung der Lohngleichheit

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Untertitel: Kontrollinstrument sind Aufträge des Bundes

Zur Kontrolle dieser gesetzlichen Bedingung ist eine Methode entwickelt worden, die künftig im Submissionswesen des Bundes eingesetzt wird. Auftraggeber der öffentlichen Hand dürfen gemäss Bundesgesetz über das Beschaffungswesen von 1994 nur Unternehmen berücksichtigen, die den Grundsatz der Lohngleichheit gewährleisten. Firmen, die diese Auflage nicht einhalten, können aus laufenden Beschaffungsverfahren ausgeschlossen werden.

Das jährliche Auftragsvolumen des Bundes beträgt rund 6 Milliarden Franken. Bundesaufträge fliessen vor allem in männergeprägte Branchen. Die frauengeprägten Branchen wie Handel, Gastgewerbe oder Gesundheit können via Submissionen kaum erreicht werden.
Die Lohnschere zwischen Mann und Frau wolle sich nicht schliessen, sagte Marianne Geisser vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann.

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