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Überstorfs Probleme mit wilden Bauten

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Autor: ANTON JUNGO

In regelmässigen Abständen werde das Problem der zwei wilden Bauten beim Mühliholz aufgeworfen, erklärte Christine Bulliard-Marbach am Freitag auf Anfrage. Eigentlich sollten die Bauten schon Mitte der Achtzigerjahre – im Zusammenhang mit den illegalen Bauten am Senseufer, in der Nähe des Restaurants Hollywood – geräumt werden. Wie Gemeindeschreiber Hans Brülhart ausführt, haben die Behörden damals aber entschieden, schrittweise vorzugehen. Zuerst sollte das Problem am Senseufer gelöst werden, um sich dann mit den beiden Bauten beim Mühliholz zu beschäftigen.

Mühliholz geriet in Vergessenheit

Nach der Räumung im Hollywood gerieten die beiden Bauten beim Mühliholz zeitweise wieder in Vergessenheit. Aus dem Dossier geht aber hervor, dass in der Vergangenheit nicht weniger als drei Sensler Oberamtmänner einen Versuch unternommen hatten, um das Problem zu lösen.

Anfang dieses Jahres forderte ein Bürger nun den Gemeinderat in einem Brief wieder auf, Stellung zu den wilden Bauten beim Mühliholz zu nehmen. «Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, das Problem nun endgültig zu regeln», betont die Gemeindepräsidentin. Der Gemeinderat schrieb am 28. Februar die Eigentümer an und forderte sie auf, schriftlich Stellung zur Situation ihrer Bauten zu nehmen und ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.

Am Anfang standen ein Bienenhaus und ein Schafstall

Bei einer der Bauten stand am Anfang ein Bienenhaus. Niemand kann sich mehr recht daran erinnern, wann dieses aufgestellt wurde. Zu Beginn der Siebzigerjahre erfolgte dann ein Anbau. Bei der zweiten Baute steht am Anfang ein Schafstall. Daran wurde ein Gerätehaus angebaut. Die Umgebung wurde bepflanzt und auch das Bächlein streckenweise in den Boden verlegt. Baubewilligungen für diese An- und Umbauten liegen offensichtlich nicht vor.

Verzicht auf nachträgliche Baugesuche

Eine der Liegenschaftsbesitzerinnen hat dem Gemeinderat schon mitgeteilt, dass sie an ihrer Liegenschaft kein Interesse mehr habe und diese verschenkt beziehungsweise verkauft habe. Gemäss Hans Brülhart liegt dafür aber noch keine Änderung im Grundbuch vor. Weder die ehemalige noch der neue Liegenschaftsbesitzer wol-len ein Baugesuch einreichen.

Wie die zweite Liegenschaftsbesitzerin gestern auf Anfrage erklärte, will auch sie kein Baugesuch einreichen. Wenn es sich um ein neueres Gebäude handeln würde, könnte man es sich überlegen, meinte sie. Doch nicht bei einem alten «Geräteschüppchen». Sie habe dort Geräte zur Pflege der Parzelle und des Bächleins deponiert.

Christine Bulliard-Marbach hofft, dass der Gemeinderat mit den Liegenschaftsbesitzern noch vor den Sommerferien eine gütliche Lösung finden kann. Sie sieht zwei Möglichkeiten: eine nachträgliche Legalisierung oder eine Räumung.

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