Laut dem Bericht der «Freiburger Nachrichten» wurde bei der Berufsbeistandschaft Saane-West einer Beiständin ein Anfangsgehalt von 9600 Franken ausbezahlt. Einen Monat nach ihrer Anstellung wurde der Lohn sogar noch erhöht. Die Beiständin wurde mit der Aufgabe betraut, das neue Amt der gemeinsamen Berufsbeistandschaft zu schaffen, und das für zehn Gemeinden.
Dieser Anfangslohn ist aus meiner Sicht übertrieben. Was haben wohl die Vertreter der zehn Gemeinden bei der Festsetzung des Gehalts für eine Verantwortung gegenüber dem Steuer- zahler eingenommen? Das Bezahlen dieser Gehälter erfolgt ja durch den Steuerzahler.
Für die Funktion einer Leiterin einer Berufsbeistandschaft ist dieser Lohn nicht berechtigt. Mancher Arbeiter und manche Arbeiterin leistet für ein Minimalgehalt schwere Arbeit.
Was müssen diese Lohnbezüger wohl über die vorerwähnte überhöhte Arbeitsentschädigung denken?
Peter Gauch, Schmitten