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Überwachung von Dschihadisten soll nicht öffentlich gemacht werden

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In mehreren Kantonen haben Imame namentlich in Moscheen Reden gehalten, die nicht mit dem Rechtsstaat und schweizerischen Werten kompatibel sind und die gar zu Gewalt aufgerufen haben. Aufgrund dieser Vorkommnisse hatte Grossrat Christian Ducotterd (CVP, Grolley) in einem Postulat einen Bericht vom Staatsrat verlangt, in dem dieser über die Überwachung von Moscheen und Imamen sowie über Ausbildungs- und Integrationsmassnahmen im Zusammenhang mit muslimischen Religionsgemeinschaften Auskunft geben soll.

Zwei Teile klar trennen

Der Staatsrat stellt nun in seiner Antwort fest, dass das Postulat in je einem institutionellen und in einem sicherheitspolitischen Teil getrennt zu behandeln sei. Einen Bericht zur institutionellen Ebene empfiehlt der Staatsrat anzunehmen, einen Bericht zum sicherheitspolitischen Aspekt hingegen abzulehnen.

Der sicherheitspolitische Bereich umfasst gemäss Staatsrat Punkte wie Risikoanalyse, Überwachung von Moscheen und Treffpunkten, Botschaften, die dort übermittelt werden, sowie auch Massnahmen zur Verhinderung von Auswüchsen.

Personen nicht gefährden

Aus Gründen der inneren Sicherheit möchte der Staatsrat nicht über spezifische polizeiliche und nachrichtendienstliche Massnahmen kommunizieren, schreibt er. «Die Bekanntmachung von Informationen über diese Aktivitäten der Früherkennung des Nachrichtendienstes würde sich nachteilig auf deren Wirksamkeit auswirken und könnte potenziell die daran Beteiligten gefährden», heisst es in der Antwort. Deshalb möchte der Staatsrat diesem Teil des Postulats nicht nachkommen.

Bei der institutionellen Ebene des Postulats zeigt sich der Staatsrat hingegen offen für einen Bericht. Ein solcher erscheine sinnvoll zu Punkten wie: die Ausbildung von Imamen, Integrationsmassnahmen, Kontrolle des Rechnungswesens der muslimischen Gemeinschaften, ein Verzeichnis aktiver Imame im Kanton und Einbeziehen der muslimischen Gemeinde in Integrationsmassnahmen.

Gesetzesrevision läuft

Die Erkenntnisse aus einem solchen Bericht könnten in die derzeit laufende Revision des Gesetzes über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat einfliessen, so der Staatsrat.

Im Rahmen dieser Gesetzesrevision geht es auch um die Gewährung von Vorrechten für konfessionelle Gemeinschaften, für welche früher oder später auch die muslimischen Gemeinschaften einen Antrag stellen könnten. Damit verbunden wäre auch die Einhaltung von Grundrechten, die Transparenz der Finanzierung und Regelungen über die Eröffnung von Kultstätten. Im Rahmen dieser Gesetzesrevision könnte auch die Pflicht zum Erstellen einer Liste von Predigern sowie Kultstätten und Treffpunkten miteinbezogen werden, heisst es in der Antwort.

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