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Überwachung wird harmonisiert

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Autor: Nicole JEgerlehner

Wer im öffentlichen Raum eine Überwachungskamera aufstellen will, braucht dafür künftig eine Bewilligung: Das sieht der Gesetzesentwurf über die Videoüberwachung vor, den der Freiburger Staatsrat gestern veröffentlicht hat.

In einem ersten Entwurf hatte die Kantonsregierung noch vorgeschlagen, dass die Oberamtmänner die Installation einer Überwachungskamera bewilligen sollen. Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass die Sicherheits- und Justizdirektion für die Bewilligung zuständig ist: «Sie kann eine einheitliche kantonale Praxis besser sicherstellen», heisst es in der Medienmitteilung ebendieser Direktion. Die Sicherheits- und Justizdirektion wird auch kontrollieren, ob die installierten Kameras die Auflagen einhalten. Eine solche Kontrolle war in der Vernehmlassung verlangt worden.

Wer hat Zugriff auf Daten?

Die Videoüberwachung kann das Recht auf Privatsphäre und das Versammlungsrecht tangieren. Deshalb muss, wer im öffentlichen Raum eine Videokamera installieren will – egal, ob es eine Gemeinde oder eine Privatperson ist -, in einem Benutzungsreglement unter anderem klar darlegen, welcher Personenkreis Zugang zu den Daten hat. Und auch, wer auf privatem Grund eine Kamera aufstellt und mit dieser teilweise den öffentlichen Grund filmt, muss um eine Bewilligung nachsuchen.

Nach sieben Tagen löschen

Damit der Datenschutz gewährleistet bleibt, schreibt der Gesetzesentwurf auch vor, dass die gemachten Bilder innert sieben Tagen vernichtet werden müssen. Sind auf dem Material Übergriffe auf Personen oder Sachen erkennbar, kann die Frist auf hundert Tage ausgedehnt werden; diese Ausdehnung erachtet das Bundesgericht als zulässig.

Auch muss für die Passantinnen und Passanten im öffentlichen Raum klar erkennbar sein, dass sie gefilmt werden. Dazu reicht ein Piktogramm am Ort, wo aufgenommen wird.

Kameras, welche keine Daten aufzeichnen, brauchen keine Bewilligung: Sie müssen laut Gesetzesentwurf nur angemeldet werden. «Hier ist die Missbrauchsgefahr kleiner, da ja keine Bilder existieren, die an Dritte gelangen könnten», sagt Thierry Steiert, Generalsekretär der Sicherheits- und Justizdirektion. Laut Botschaft des Staatsrates hat auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden, dass sich bei Kameras ohne Aufzeichnung von Bildern die Frage nach der Verletzung elementarer Grundrechte eigentlich nicht stelle.

Webcams bleiben

Gesetzesbrecher werden durch das neue Gesetz übrigens nicht vor der Überwachung durch Polizeikameras geschützt: Diese unterliegen nicht dem Gesetz zur Videoüberwachung. Keine Bewilligung brauchen auch Wildhüter und Fischereiaufseher für ihre Kameras in der freien Natur. Und Webcams, die «bloss zu Vergnügungszwecken aufgestellt werden», wie es in der Botschaft heisst, brauchen ebenso wenig eine Bewilligung; allerdings müssen sie – wie bereits jetzt – den Vorschriften des Datenschutzes genügen.

Wer bereits eine Überwachungskamera betreibt, wird ein Jahr Zeit haben, um sich den neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen, sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist. Mit dem neuen Gesetz werden alle bisherigen Erlasse der Gemeinden hinfällig.

Der Gesetzesentwurf kommt frühestens im Oktober vors Kantonsparlament.

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