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UBS-Bonus für gute (Staats-)Taten

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

UBS-Bonus für gute (Staats-)Taten

Mit ein paar Milliarden Franken hat der Staat – genauer gesagt: haben wir Steuerzahlende – die Existenz der einst ruhm- und heute nur noch schlagzeilenreichen UBS gesichert und zigtausend Arbeitsplätze erhalten. Doch damit nicht genug: Den UBS-Angestellten sollen zwei Milliarden Franken als Zusatzlohn und/oder Bonus verteilt werden.

Es mag ja sein, dass dies die Arbeitsverträge so vorsehen. Aber aussergewöhnliche Situationen verlangen ausserordentliche Massnahmen. So könnte man etwa das machen, was so manche Firma in Krisenlage anwendet und deren Arbeitnehmende hinnehmen müssen: Verzicht auf Lohnerhöhung und/oder auf den (vertraglich zugesicherten) 13. Monatslohn, im Extremfall gar die sogenannte Änderungskündigung mit schlechteren Lohn- und Anstellungsbedingungen. Nach wie vor gehören Bänkler zu den bestbezahlten Arbeitskräften – nach UBS-Angaben durchschnittlich ca. 11 000 Franken pro Monat! – und sollten doch dadurch in der Lage sein, vorübergehend Einbussen in Kauf zu nehmen und freiwillig auf die variablen Anteile verzichten. Vor allem aber sollte ihnen die Arbeitsplatzerhaltung etwas wert und sie dafür dankbar sein. Die so eingesparten 2 Milliarden Franken könnte die UBS vorzeitig dem Bund zurückzahlen. Dieser könnte dann das Geld nutzbringend in die Bildung und/oder Anstellung junger Fachkräfte investieren. Schliesslich noch dieser Hinweis: Bonus kommt von «bon», gut …

Bernhard Auderset, Villars-sur-Glâne

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