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UBS-Prozess in Frankreich wird am 27. September fortgesetzt

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Die Schweizer Grossbank muss sich derzeit in Paris vor der Justiz verantworten. Sie wurde 2021 in zweiter Instanz wegen unerlaubter Geldgeschäfte und Beihilfe zur Geldwäscherei schuldig gesprochen – und hat Berufung eingelegt. 

Für die Grossbank UBS geht es im Steuerstreit in Frankreich offenbar am 27. September weiter. Der französische Kassationsgerichtshof werde dann die Berufung der Schweizer Bank gegen ihre Verurteilung zu einer Zahlung von 1,8 Milliarden Euro prüfen, berichtet die französische Nachrichtenagentur AFP in der Nacht auf Donnerstag. Sie beruft sich dabei auf Informationen aus Justizkreisen.

Das oberste französische Gericht habe in dem Berufungsverfahren die korrekte Anwendung des Rechts zu überprüfen, nicht aber die Fakten, schreibt AFP. Im Anschluss werde es wohl mehrere Wochen beraten, bevor es seine Entscheidung verkünden werde.

Reiche direkt angegangen

Die UBS war im Dezember 2021 in zweiter Instanz wegen unerlaubter Geldgeschäfte und Beihilfe zur Geldwäscherei schuldig gesprochen worden. Das Berufungsgericht befand, dass die Grossbank zwischen 2004 und 2012 illegal bei reichen französischen Steuerzahlern geworben hatte, um sie zur Eröffnung von nicht deklarierten Konten in der Schweiz zu bewegen. Das Berufungsgericht blieb allerdings klar unter dem erstinstanzlichen Urteil von 2019, das die UBS zu einer Zahlung von 4,5 Milliarden Euro verurteilt hatte.

Die Geldstrafe aus dem zweitinstanzlichen Urteil setzt sich zusammen auch einer Strafzahlung von 1 Milliarde sowie einer Zahlung von 800 Millionen Euro Schadensersatz an den französischen Staat. Durch die Berufung der UBS seien zwar die strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt worden, nicht aber der zivilrechtliche Teil, schreibt die AFP. Das französische Finanzministerium bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur, dass der Schadenersatz von 800 Millionen von der Bank bereits bezahlt worden sei.

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