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Übergangsregelung für Ergänzungsleistungen bleibt ein weiteres Jahr

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Noch ein Jahr ist der Kanton bereit, die AHV-Ergänzungsleistungen anstelle der Gemeinden zu bezahlen. Dann soll dies eine neue Aufgabenentflechtung regeln.

Auf eine Aufgabenentflechtung zwischen dem Kanton und den Gemeinden im sozialen Bereich wartet man schon fast 15 Jahre. Bereits 2007 war im Kantonsparlament von Aufgabenentflechtung die Rede. Der Grosse Rat entschied damals, während einer Übergangsfrist von drei Jahren die AHV-Ergänzungsleistungen anstelle der Gemeinden zu bezahlen. 

Doch die Übergangslösung dauert immer noch an, und der Grosse Rat hat sie am Dienstag um ein weiteres Jahr verlängert. Zuerst wollten beide Seiten das Konzept Senior+ abwarten, und nun ist das neuste Projekt einer Entflechtung immer noch nicht durch. Eigentlich hätte das Paket zur Aufgabenentflechtung in dieser November-Session behandelt werden sollen, bei der letzten Vernehmlassung verlangte der Gemeindeverband aber noch eine Reihe von Änderungen, und so ist das Projekt immer noch nicht reif. «Wir wollen es noch in diesem Jahr beenden. Falls das Büro des Grossen Rates es so entscheidet, soll die Debatte im Parlament im Februar stattfinden», so Demierre.

So musste der Grosse nochmals einer Verlängerung der Übergangslösung um ein Jahr zustimmen, was er auch einstimmig tat. Kommissionssprecherin Anne Meyer Loetscher (Die Mitte, Estavayer) erklärte, dass bei einer Ablehnung durch das Parlament die Gemeinden 28 Millionen Franken oder 25 Prozent des Gesamtbetrages ab 1. Januar 2022 selber tragen. Und das zu einer Zeit, wo die Gemeindebudgets bereits erstellt sind.

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