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Um den Fussgängerstreifen in Menziswil entbrennt eine Kontroverse um Sicherheit

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«Uns sollte die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer wichtiger sein als irgendwelche abstrakte Normen», ärgert sich Franz Brügger aus Menziswil in einem den FN vorliegenden Brief an Staatsrat Jean-François Steiert. Grund für seinen Ärger ist das Vorhaben des Kantons, den Fussgängerstreifen auf der Kantonsstrasse in Menziswil bei Tafers aufzuheben. Die Infrastrukturen – wie die Fussgängerinsel – sollen zwar erhalten bleiben, der Fussgängerstreifen als solcher aber nicht mehr signalisiert werden.

«Falsche Sicherheit»

Die Kantonsstrasse bei Menziswil ist das direkte Verbindungsstück von der Stadt Freiburg nach Tafers. Auf der Strecke herrscht ein reger Pendlerverkehr, insbesondere während den Stosszeiten. Gleichzeitig müssen Schülerinnen und Schüler von Menziswil und vom Quartier hinter dem Möbelgeschäft Bise die Strasse überqueren, um zur Bushaltestelle zu gelangen.

Umso seltsamer scheint es auf den ersten Blick, dass genau auf dieser Strecke der Fussgängerstreifen aufgehoben werden soll. Dies geschehe aus sicherheitstechnischen Gründen, sagt der Kanton. Hintergrund ist gemäss Freiburger Staatsrat Jean-François Steiert eine neue Richtlinie des Bundes: Auf allen Strecken, auf denen mehr als Tempo 60 gilt, sind keine Fussgängerstreifen mehr erlaubt (siehe Kasten). Der Grund dafür seien die zahlreichen Unfälle, die der Bund auf entsprechenden Strassenabschnitten verzeichnet habe, sagt Steiert auf Anfrage. Den Kantonen stehen nun drei Möglichkeiten zur Verfügung: den Fussgängerstreifen ganz aufheben, eine Querungshilfe einrichten oder die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer senken. «Die Grundannahme, dass ein Fussgänger auf dem Zebrastreifen am sichersten ist, wurde statistisch widerlegt», sagt Steiert. Der Streifen gebe dem Fussgänger eine falsche Sicherheit, weil er sich auf sein Vortrittsrecht verlässt.

Sorgen und Skepsis

Der Unterschied zwischen dem Fussgängerstreifen und der Querungshilfe sei nun, dass beim Letzteren der Fussgänger kein Vortrittsrecht mehr habe, sagt Steiert. «Sie müssen bewusst nach links und rechts schauen, bevor sie die Strasse überqueren.» Er habe Verständnis für die Skepsis gegenüber der geplanten Änderung einer langjährigen Praxis. Die Diskussion um die Fussgängerstreifen sei ein gesellschaftliches Dilemma, sagt der Staatsrat: Als Autofahrer wolle jeder schnell von A nach B gelangen, ohne grössere Hindernisse – als Elternteil wolle jeder sein Kind in Sicherheit wissen. Steiert sagt auch, dass die vorgesehene Querungshilfe bei Menziswil noch nicht definitiv ist.

«Die Argumentation des Kantons erschliesst sich mir nicht,» sagt Franz Brügger auf Anfrage. Statt den Fussgängerstreifen aufzuheben, sei seines Erachtens die Geschwindigkeit auf 50 oder 60 Kilometer pro Stunde zu begrenzen. Es gebe mehrere Familien, die auf diesen Fussgängerstreifen angewiesen seien, so beispielsweise die Schulkinder des Eichenwegs und der Panoramastrasse. Sie müssen zweimal täglich den Schulbus nach Tafers nehmen und die zu Stosszeiten stark befahrene Strasse überqueren. Im Winter sei es zudem am Morgen noch dunkel. «Aber auch ich als Grossvater nutze diesen Übergang, wenn ich mit meinen Enkeln in den Wald will.»

Den Fussgänger schützen

Skeptisch war auch der Gemeinderat, als er erstmals vom Vorhaben des Kantons hörte, wie der Tafersner Ammann Gaston Waeber gegenüber den FN sagt. Die Argumente des Kantons habe der Gemeinderat diskutiert, nach objektiver Betrachtung allerdings feststellen müssen, dass sie plausibel seien. «Ich habe Verständnis, dass die Anwohner sich Sorgen machen. Doch liegt der Fokus des Projekts beim Schutz des Fussgängers, und es geht nicht um freie Fahrt für Automobilisten», sagt Waeber. Die Anwohner würden immer noch die Strasse überqueren können wie heute. Die Querungshilfe oder der Zebrastreifen – je nachdem, wie das Konzept aussehe – werde jedoch Richtung Freiburg verschoben, damit die Sichtweite verbessert werde, erklärt der Ammann. Angesichts der regen Bautätigkeit in und um Menziswil sei es der Gemeinde ein Anliegen, die Strassen für Fussgänger sicherer zu gestalten. Obwohl der Gemeinderat vom Konzept überzeugt sei, wolle er beim Kanton abklären, ob nicht doch eine Tempolimite auf 60 Stundenkilometer und damit der Erhalt des Fussgängerstreifens möglich sei.

Bushaltestelle ausbauen

Neben der Aufhebung des Fussgängerstreifens planen Kanton und Gemeinde zudem den Ausbau der Bushaltestelle, die sich von Freiburg Richtung Tafers auf der rechten Fahrseite befindet. Die Behörden wollen die Haltestelle verschieben, damit sie näher an der Querungshilfe liegt. Zudem soll das Trottoir verbreitert und rollstuhlgängig gemacht werden. «Ziel ist es, den Passagieren einen sicheren Ein- und Ausstieg zu ermöglichen.»

Fokus auf Kanton Freiburg

Menziswil ist kein Einzelfall: Der Kanton prüft alle Fussgängerstreifen auf Tempo-80-Strecken, wie Staatsrat Steiert gegenüber den FN bestätigt. Ein weiterer bekannter Fall ist die Kantonsstrasse beim Camping Schiffenen in Düdingen, bei der auch eine Querungshilfe vorgesehen ist (die FN berichteten). Jeder Fall werde einzeln analysiert und beurteilt, ob jeweils eine Querungshilfe oder die Geschwindigkeitssenkung infrage komme, erklärt Steiert. Ende Sommer werde er gemeinsam mit dem Kantonsingenieur und dem Sicherheitsbeauftragten systematisch pro Fall alle Sicherheitsaspekte analysieren mit dem Ziel, schnell Lösungen zu finden. «Fakt ist, dass im Kanton Freiburg alle Tempo-80-Zonen bundesrechtlich konform sein müssen,» sagt Steiert. «Doch am Ende steht für mich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer im Vordergrund.»

Fakten

Grundlage sind die VSS-Normen

Der Bund beruft sich bei seinen Richtlinien in Bezug auf Fussgängerstreifen auf eine Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). Das ist ein Zusammenschluss von über 2000 Fachleuten, Firmen und Institutionen des privaten und des öffentlichen Sektors, unter anderem des Bundesamtes für Strassen (Astra), des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der Beratungsstelle für Unfallverhütung. Der VSS hat den Auftrag, Normen auf nationaler Ebene im Strassen- und Verkehrswesen zu erstellen. Diese erarbeitet der Verband auf der Grundlage eigener Forschungen. Die verantwortlichen Behörden richten sich in der Regel nach diesen Normen, erklärt Astra-Pressesprecher Guido Bielmann. Im Fall von Menziswil handelt es sich um die Fussgängerstreifen-Norm, die der VSS 2016 herausgegeben hat. Sie besagt, dass Fussgängerstreifen nur dann erlaubt sind, wenn die Tempolimite nicht mehr als 60 Stundenkilometer beträgt und 85 Prozent der Autofahrer die Tempobeschränkung einhalten. «Bei der Gestaltung der Strassen orientieren sich die kantonalen Tiefbauämter an den VSS-Normen, damit der Verkehr und die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmenden sicher sind», sagt Bielmann.

jp

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