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Um die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten

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Vergewaltigung: Neue Aussage erschwert das Urteil

Um die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten und seiner (mittlerweile) Ex-Frau über die Beschuldigungen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung aufzuklären, befragte das Gericht am Mittwoch eine Mitarbeiterin des Frauenhauses Freiburg. Dort hatte die Mutter des Opfers bereits 2000 Unterstützung gesucht. Diese Aussage rückte die Anschuldigungen in ein anderes Licht.

Auf die Frage, wann Rita auf sexuelle Nötigung von Seiten ihres Mannes hingewiesen habe, gab die Mitarbeiterin zu, möglicherweise als Erste danach gefragt und von «Vergewaltigung» gesprochen zu haben. Oft sei das Unbewusstsein, eine illegale Handlung zu erleiden, durch die Resignation der Opfer verstärkt. Das beim Jugendamt existierende Dossier habe sie nicht in ihren Rat, die verlängerte Besuchszeit des Vaters abzulehnen, einfliessen lassen. «Ich habe ihr geraten, ihr Kind zu beschützen. Dabei habe ich vor allem an das Kind und seine Mutter gedacht. Ich gebe zu, weniger an die Sorgen des Vaters.»

Aufgrund dieser Aussage zeigte sich der Staatsanwalt skeptisch ob dem Wahrheitsgehalt der Anschuldigung, während die Verteidigung dies als Fehlen einer klaren Absicht interpretierte. cf

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