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Um über 30 000 Franken betrog eine Portugiesin mehrere Online-Händler

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat eine Frau wegen Betrugs in fünf Fällen verurteilt, wie einem aktuellen Strafbefehl zu entnehmen ist. Die gebürtige Portugiesin hatte im Frühling 2016 über mehrere Monate hinweg Waren bei Online-Händlern bestellt und anschliessend nicht bezahlt. Angeklagt wurde sie von fünf verschiedenen Firmen, die alle Kleidung oder Beautyprodukte verkaufen. Eines der Unternehmen hat allerdings seine Klage später zurückgezogen. Insgesamt hat die heute 31-Jährige gut 120 Bestellungen getätigt, die sich gemeinsam auf einen Warenwert von über 30 000 Franken belaufen. Dies geschah zwischen dem 8. Januar und dem 13. Mai 2016. Zusätzlich machte sie fast 40 Bestellungen, die ihr aber nicht geliefert wurden, da die betroffenen Firmen ihr Konto gesperrt hatten. Dies wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Betrug.

Die Frau nutzte mehrere Konten und gab jeweils unterschiedliche Namen und E-Mail-Adressen an. Die Pakete wurden aber alle an die gleiche Freiburger Adresse gesendet.

Sie stritt zunächst alles ab

Bei einer ersten Befragung durch die Polizei im Mai 2016 behauptete die 31-Jährige, sie hätte diese Waren nicht bestellt. Zudem stellte sie die Vermutung auf, dass jemand ihre Identität gestohlen und für die Online-Konten verwendet habe. Als Argument gab sie an, keinen Internetzugang gehabt zu haben. Bei einer Durchsuchung ihres Wohnsitzes fand die Kantonspolizei Freiburg allerdings mehrere Waren mit Etiketten von zwei dieser fünf Firmen. Daraufhin gab sie zu, bei diesen beiden Firmen Dinge bestellt und nicht bezahlt zu haben. Es wurden noch weitere Markenartikel gefunden, für die aber zu diesem Zeitpunkt noch keine Klage vorlag. Ein halbes Jahr später fand eine zweite Durchsuchung statt, die Angeklagte behauptete aber, sie habe sämtliche betroffenen Gegenstände weggeworfen.

Überführung dank Facebook

Bei einer Überprüfung der Facebook-Seite der Frau konnte die Polizei mehrere Fotos sicherstellen, auf denen die Frau selbst oder ihre Familienmitglieder auch jene Kleider trugen, die sie angeblich nicht mehr hatten. Eine Befragung ihres Postboten ergab, dass die Frau im betroffenen Zeitraum jeweils fast zehn Pakete pro Tag in Empfang genommen hatte, die jedoch immer an unterschiedliche Namen adressiert gewesen waren.

Dennoch stritt die gebürtige Portugiesin bei einer zweiten Befragung erneut ab, die Urheberin der Bestellungen bei den anderen drei Unternehmen zu sein. Ihr Ehemann gab an, sie hätte ihm erzählt, dass sie die Pakete jeweils an den Absender zurückgeschickt hätte. Schliesslich konnten die Ermittler die IP-Adresse der Bestellungen zu ihrem Computer zurückverfolgen.

Für den mehrfachen Betrug verurteilte die Freiburger Staatsanwaltschaft die Frau zu einer Busse von 1000 Franken sowie zu einer bedingten Strafe von 480 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit zwei Jahren Bewährung.

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