Die Ergänzung der Ausführungsbestimmungen hat keinen Einfluss auf die Modalitäten bei der Einführung von Fumoirs. Dies betont die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) in der Mitteilung vom Freitag. Die Betreiber von Restaurationsbetrieben können bis Ende 2009 provisorische Raucherräume eröffnen. Sie haben dann bis Ende 2010 Zeit, diese den kantonalen Belüftungsnormen anzupassen.
Nach dem 1. Januar 2010 eröffnete Fumoirs müssen die kantonalen Normen sofort erfüllen. Die GSD plant für Dezember 2009 eine detaillierte Information für Restaurateure, dies in Zusammenarbeit mit Gastro Freiburg. wb