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Umstrittene Bausiedlung ist derzeit blockiert

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

An den Hängen am Ufer des Greyerzersees bei der Anlegestelle zur Ogoz-Insel stehen drei Wohnblöcke mit 18 Wohnungen. Diese sind von weither gut sichtbar, gleichzeitig auch weitab vom eigentlichen Dorf und vom öffentlichen Verkehr. Die heutige Raumplanungsgesetzgebung setzt aber auf Verdichtung und ÖV-Anschluss.

Das ursprüngliche Gesamtprojekt sah in seiner Variante von 2002 ein Wohnquartier mit 66  Wohnungen vor. Das vorgesehene Projekt «Terrasses d’Ogoz» umfasst insgesamt drei Parzellen. Vorarbeiten zum Bau von zwei weiteren Blöcken mit je zwölf Wohnungen haben bereits begonnen.

Doch ob das Gesamtprojekt zum Abschluss kommt, ist fraglich. Die Gemeinde Pont-en-Ogoz hat am 22. Mai 2017 die drei Parzellen zwar in ihren neuen Ortsplan aufgenommen, doch per Entscheid vom 14.  November 2018 hat die ­kantonale Raumplanungs-, Umwelt -und Baudirektion verfügt, dass die Parzellen nicht als Bauzone erhalten bleiben, sondern als Landwirtschaftsland eingezont werden müssen.

Die Bauherrschaft «Les Terrasses d’Ogoz» reichte gegen diesen Entscheid Rekurs beim Freiburger Verwaltungsgericht ein. Gemäss den Anwälten der Bauherrschaft ist es das erste Mal, dass die kantonale Direktion eine solche Auszonung vorgenommen hat.

Da der Rekurs beim Verwaltungsgericht nicht automatisch die vom Kanton verfügte Auszonung aufhebt, hat die Bauherrschaft vor rund einem Monat bei der Freiburger Enteignungskommission eine Entschädigung für materielle Enteignung über 24 Millionen Franken verlangt. Ein Grossteil der Summe besteht aus dem Wert der Parzellen (100 000 Quadratmeter zu 200 Franken). Dazu kommen bereits geleistete Investitionen von über 3  Millionen Franken: die Erschliessung mit Strom und Wasser sowie eine eigene ARA. Mit der Gemeinde wurde vereinbart, dass die Zufahrtsstrasse verbreitert und Schutzräume in den Gebäuden eingerichtet werden.

Das Projekt in Pont-en-Ogoz sei nicht der erste Fall einer solchen Enteignung, sagt Staatsrat Jean-François Steiert (SP) auf Anfrage. Es gebe «eine Handvoll» ähnlich gelagerter Fälle. Zu «Terrasses d’Ogoz» informiert Steiert, dass total drei Einsprachen gegen den kommunalen Ortsplan bestünden. Die beiden anderen betreffen die Gemeinde, die deshalb den Kanton gebeten habe, seine Auszonung einzufrieren. Aus diesem Grund habe auch die Enteignungskommission beschlossen, den Entscheid bezüglich Entschädigung auf dem augenblicklichen Stand zu belassen.

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