Der Freiburger Grosse Rat hat letzte Woche zum zweiten Mal das Einbürgerungsgesuch zweier Frauen abgelehnt. Dies, obwohl das Kantonsgericht zuvor anders entschieden hatte. Dass sich das Parlament über das Gericht hinweggesetzt hat, sorgt für Unverständnis: Ein Rechtsanwalt und Bekannter einer der Gesuchstellerinnen kritisiert dies als «rechtsstaatliche Ungeheuerlichkeit». Und Rechtsprofessor Peter Hänni erachtet den Entscheid als verfassungswidrig. Für die Einbürgerungskommission ist eine Gesetzesänderung die Lösung. mir
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