Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Umstrittener Massnahmenplan für sauberes Wasser

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das erste Verordnungspaket zur Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft ist in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen worden. Praktisch niemand wehrt sich zwar grundsätzlich gegen den «Massnahmenplan Sauberes Wasser». Am Weg dorthin scheiden sich allerdings die Geister.

Der Bundesrat will die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken bis 2027 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 halbieren. Weiter sollen auf den Ackerflächen eines Betriebes neu mindestens 3,5 Prozent der Fläche als spezifische Biodiversitätsförderflächen angelegt werden müssen.

Abgeschafft werden soll ferner der Fehlerbereich von 10 Prozent bei der Düngerbilanz. Insgesamt soll der Stickstoff- und Phosphorgehalt in den Böden bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden. Mit diesen und weiteren Massnahmen gebe man im Gegensatz zu der vom Stimmvolk im Juni abgelehnten Trinkwasser- und Pestizid-Initiative ganz konkrete Antworten auf die anerkannte Problematik, so die Landesregierung. Die Vernehmlassung dazu ist diese Woche abgelaufen.

Uneinigkeit bei Landwirten

In der Pestizidfrage nicht einig sind sich allen voran die direkt betroffenen Bauernverbände selber. Die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) bezeichnet das Paket zwar als wichtigen ersten Schritt, kritisiert die Massnahmen aber als zu wenig konsequent. Die Politik der kleine Schritte erhöhe den ohnehin schon grossen administrativen Aufwand für die Bauern weiter. Effizienter und einfacher wäre es, gesamtbetriebliche Systeme wie Bio, IP und Lenkungsabgaben auf Pestizide stärker zu fördern.

Auch der Schweizer Bauernverband (SBV) sagt «ja, aber», jedoch aus anderen Gründen. So seien die Reduktionsziele bei den Nährstoffen «extrem ambitiös». Er will deshalb den Eintrag von Stickstoff und Phosphor nur um 10 statt 20 Prozent reduzieren. Zudem müssten die anderen betroffenen Sektoren ebenso einen Beitrag leisten. Auch der Toleranzbereich von 10 Prozent könne erst reduziert werden, wenn die Suisse-Bilanz praxistauglich überarbeitet worden sei. Die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche hätten zudem keinen Entlastungseffekt.

Auch privaten Bereich einschränken

Für die Grünen geht die Vorlage zwar in die richtige Richtung, aber zu wenig weit. Der vorgeschlagene Absenkungspfad für den Stickstoff- und Phosphorgehalt in den Böden von 20 Prozent sei zu gering. Sie bemängeln zudem ebenfalls, dass sich die Massnahmen nur auf die landwirtschaftliche Produktion beschränken.

Es brauche eine «Vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie» unter Einbezug der nicht landwirtschaftlichen Bereiche. Der Bundesrat hat entsprechende Massnahmen in einem nächsten Verordnungspaket in Aussicht gestellt. Als wirksamste Massnahme des ganzen Pakets begrüssen die Grünen die Streichung des Toleranzbereiches von zehn Prozent.

«Nicht nachvollziehbar» ist diese Streichung dagegen für die FDP und die Mitte-Partei. Solange in den Räten noch nicht über eine entsprechende Motion entschieden sei, die eine Beibehaltung des Toleranzbereichs fordere, sei die Forderung problematisch. Die Mitte schlägt die Prüfung eines Ausgleichssystems vor. Wer in einem Jahr etwa weniger Pestizide ausbringt, soll das im nächsten Jahr kompensieren dürfen.

Die Reduktion des Einsatzes ist für die FDP nur möglich, wenn praxistaugliche innovative Alternativen zu klassischen synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) zur Verfügung stehen. Deshalb müsse verstärkt in die Forschung und Entwicklung von Alternativen investiert, und die Zulassungsverfahren müssten vereinfacht werden.

Bislang habe nicht aufgezeigt werden können, wie eine solche Reduktion erreicht werden soll, meint auch die Mitte. Die Zielvorgaben müssten in der Praxis erreichbar bleiben. Die Versorgung der Bevölkerung mit regionalen Lebensmitteln dürfe nicht gefährdet werden.

Grundlegender Plan fehlt

Die Grünliberalen wiederum vermissen einen grundlegenden Plan zum Ausstieg aus den Pestiziden. Die Absenkungspfade seien zwar zu begrüssen, gingen aber zu wenig weit. Zielführender wären ohnehin strengere Vorgaben bei der Zulassung von Pestiziden und die Einführung einer Lenkungsabgabe auf diese Produkte.

Zudem erwartet die Partei, dass die Wirkstoffe alle vier Jahre neu beurteilt und für Pestizide, deren Wirkstoffe auf der Verbotsliste stehen, keine Sonderbewilligungen erteilt werden.

Begrüsst werden die konkreten Zielvorgaben für Pestizide und Nährstoffe von den Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen, wie 16 von ihnen in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben. Um die Umweltziele der Landwirtschaft zu erreichen, die geltenden Grenzwerte im Wasser einzuhalten und so langfristig eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, brauche es jedoch weitergehende Schritte.

Wie die Grünen lehnen sie Sonderbewilligungen für im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht zugelassene Wirkstoffe ab. Zudem müsse der Bund mehr Mittel in die Erforschung von alternativen PSM und in die Züchtung von resistenten Sorten stecken. Die Absenkung des Eintrags von Stickstoff und Phosphor müsse überdies auch nach 2030 weitergehen. Würden diese Ziele verfehlt, brauche es Lenkungsabgaben.

Wirtschaft setzt auf Innovation

Wie die FDP sehen auch der Wirtschaftsverband Scienceindustries sowie der Wirtschaftsdachverband Economieuisse das Heil in dieser Frage vor allem in der Innovationsförderung. Eine echte und nachhaltige Verminderung des Risikos müsse durch Forschung und Innovation, verbesserte Erkennungs- und Anwendungstechnik, Bildung und fachkompetente Beratung der Anwender erreicht werden, schreibt Economiesuisse.

Der Fokus darf laut Wirtschaftsverbänden nicht zu eng auf den Pestiziden liegen. Züchtungsmethoden und weitere Innovationen seien ebenso wichtig. Für Economiesuisse ist es ferner ein Widerspruch, Pflanzenschutzmittel reduzieren zu wollen, sich aber gleichzeitig gegen neue, namentliche gentech-basierte Züchtungsmethoden zu wehren. Diese Methoden würden Pflanzen widerstandsfähiger machen und damit den Einsatz von PMS und Bioziden verringern.

Die Änderungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2022 vom Bundesrat beschlossen und sollen auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Ein zweites Verordnungspaket mit zusätzlichen Massnahmen wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung geben.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema