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Umstrittener Personalartikel wackelt

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Es ist eine Bestimmung, wie sie sonst in keinem anderen Freiburger Gesetz vorkommt: Das Jugendgesetz sieht die Funktion des Jugendbeauftragten vor und präzisiert: «Die Stelle wird mit je einer Vertreterin oder einem Vertreter der beiden Sprachgemeinschaften besetzt.»

Nun scheint das System mit dieser Bestimmung an seine Grenzen zu kommen. Nachdem die deutschsprachige Jugendbeauftragte gekündigt hatte, gelang es nicht, sie zu ersetzen: Die Stelle wurde ein zweites Mal ausgeschrieben.

Die Grossrätinnen Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer-le-Lac) und Susanne Aebischer (CVP, Kerzers) verlangten deshalb in einer Motion, dass die Stelle auch von einer einzigen Person besetzt werden kann, wobei an der Anforderung «Beherrschen der Partnersprache» festgehalten wird. Die Kommission für Jugendfragen und die Direktion für Soziales und Gesundheit hätten schliesslich auch nur eine Strategie und einen Aktionsplan ausgearbeitet.

Angesichts der Rekrutierungsprobleme und der in der Motion vorgeschlagenen Lösung empfiehlt der Staatsrat, die Motion für erheblich zu erklären.

Er weist aber darauf hin, dass diese Formulierung bereits bei der Gesetzesdebatte sehr umstritten war und erst in einer dritten Lesung gutgeheissen wurde. Die Praxis mit einem Duo habe Vorteile, etwa beim Ideenaustausch. Allerdings sei das derzeitige Personal für Jugendfragen auch ungeachtet der Jugendbeauftragten gut in der Lage, seinen Aufgaben auf Französisch und Deutsch nachzukommen.

uh

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