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Umverteilungsfalle: Auswege für Firmen und Führungskräfte

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die zweite Säule durchlebt die anspruchsvollste Phase ihrer Geschichte. Die steigende Lebenserwartung und die anhaltend tiefen Zinsen machen es immer schwieriger, die Rentenversprechen zu halten. Bei vielen Pensionskassen müssen darum die Versicherten mit überobligatorischen Guthaben einen Teil der obligatorischen Leistungen mitfinanzieren. Im Überobligatorium werden Beiträge und Lohnbestandteile gutgeschrieben, die über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen. Hier können Pensionskassen die Verzinsung und den Umwandlungssatz frei wählen, solange sie die obligatorischen Leistungen erbringen. Darum findet meistens eine Umverteilung von den Besserverdienenden zu den Versicherten mit tieferen Löhnen statt. Im Gesetz über die berufliche Vorsorge ist das nicht vorgesehen.

Heute können sogenannte 1e-Pläne helfen, diese unerwünschte Quersubventionierung weitgehend zu vermeiden. Mit einem 1e-­Plan lässt sich die zweite Säule in eine Basis­- und eine Zusatzvorsorge aufteilen. Die Zusatzvorsorge versichert nur überobligatorische Leistungen. Damit fällt die Quersubventionierung des obligatorischen Teils weg.

Enorme Unterschiede

Die Versicherten, die mehr als 127 980 Franken pro Jahr verdienen, dürfen ihre Anlagestrategie selbst wählen. Sie können den Aktienanteil auf bis zu 85 Prozent anheben. Ihr Anlageerfolg wird auf ein persönliches Konto gebucht. Anlageverluste gleicht die Pensionskasse nicht aus, darum sind keine kollektiven Wertschwankungsreserven mehr nötig. Für Arbeitgeber ist das attraktiv, denn sie können die Kosten der beruflichen Vorsorge senken.

Arbeitgeber müssen sich ohnehin fragen, ob ihre Pensionskasse weiterhin gut genug ist, um die kommenden Herausforderungen zu meistern. Ein Vergleich von Verzinsung, Verwaltungskosten, Um­wand­lungs­sätzen und des Deckungsgrads von 30 Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der Schweiz zeigt: Weitere Probleme bleiben ungelöst.

Stark auseinander gehen zum Beispiel die Umwandlungssätze. Die jährliche Rente liegt bei der im Vergleich bestplatzierten Pensionskasse um 24,4 Prozent höher als bei der letztplatzierten. Und auch bei den Verwaltungskosten sind die Unterschiede zwischen den Pensionskassen enorm.

2018 verrechnete der teuerste Anbieter pro versicherter Person gut 1300 Franken mehr als der günstigste. Hohe Kosten für die Verwaltung fressen einen Teil der Anlagerendite weg. Darum ist es wichtig, dass KMU-Inhaber eine Pensionskasse wählen, die diese Kosten so tief wie möglich hält. Das hilft auch, den sinkenden Umwandlungssatz abzufedern.

Auch bei der Verzinsung unterscheiden sich die Anbieter deutlich. Von 2016 bis 2018 verzinste der im Vergleich bestplatzierte Anbieter die Guthaben der Versicherten mit 2,92 Prozent. Beim Letztplatzierten waren es nur 0,92 Prozent – das ist eine Differenz von 68,6 Prozent. Schon ein halbes Prozent weniger Zins wirkt sich wegen des Zinseszinseffekts sehr stark auf die Höhe der Altersguthaben und damit auf die künftigen Renten aus.

Fit für die Zukunft

Immer mehr Arbeitgeber und Pensionskassen-Verantwortliche erkennen den Ernst der Lage. Sie vergleichen die Kosten und Leistungen ihrer Pensionskasse und wechseln zu einer günstigeren. Oder sie prüfen den Anschluss an eine teilautonome Sammelstiftung, um die Vorsorge in ihrer Firma fit für die Zukunft zu machen.

«2018 verrechnete der teuerste Anbieter pro versicherter Person gut 1300 Franken mehr als der günstigste.»

Elmar Cosandey

VZ VermögensZentrum

Der Autor

Elmar Cosandey ist Finanzplaner mit eidg. FA und Niederlassungsleiter des VZ VermögensZentrums in Freiburg.

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