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Unbedingte Strafe für einen Randalierer

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat einen Mann wegen Sachbeschädigung, Hinderung einer Amtshandlung und wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt. Der Mann war seit 2009 immer wieder unangenehm aufgefallen, weil er an Festen und Grossanlässen Sachbeschädigungen begangen und die öffentliche Ruhe gestört hatte. Der Mann stand dabei jedes Mal unter Alkoholeinfluss. Bereits dreimal wurde er deswegen verurteilt, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht.

Teilnahmeverbot verhängt

Die Stadt Bulle hat deshalb Klage gegen den Mann eingereicht. Auf einen Entscheid desGreyerzer Oberamtmannes wares dem Mann ab Juni 2013 untersagt, an öffentlichen Anlässen teilzunehmen.

Das Verbot wirkte aber nicht. Der 23-Jährige wurde am 2. November 2013, morgens um vier Uhr, in einer Strasse in Bulle aufgegriffen. Er hatte zuvor das Comptoir von Bulle besucht und war damit beschäftigt, mit drei anderen Männern mehrere Sachbeschädigungen zu begehen. So hatten sie Markierungspfosten aus der Verankerung gerissen und wollten auch Ziersträucher ausreissen. Als die Polizeipatrouille sie anhielt, versuchten sie, zu Fuss zu entkommen, ohne Erfolg.

Eine härtere Strafe

Weil die bisherigen Sanktionen nichts genützt haben, hat die Staatsanwaltschaft nun eine härtere Strafe ausgesprochen. Aufgrund der Wiederholungstaten und auch wegen seines Verhaltens während des Verfahrens könne keine günstige Prognose gestellt werden, heisst es im Strafbefehl. Eine bedingte Strafe kam deshalb nicht infrage. Der Mann muss nun eine Geldstrafe von 3000 Franken bezahlen sowie eine Busse von 1500 Franken. Dazu kommen noch die Verfahrenskosten, sodass er eine Rechnung über 4761 Franken zu begleichen hat. im

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