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Unbedingte Strafe für Raser

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Autor: Imelda Ruffieux

Freiburg Ein unverbesserlicher Raser ist von der Freiburger Staatsanwaltschaft zu einer unbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Franken sowie einer Busse von 4000 Franken verurteilt worden. Der 31-Jährige ist wegen Geschwindigkeitsexzessen mehrfach angehalten worden.

Innerhalb von sechs Tagen

Wie es im Urteil des soeben veröffentlichten Strafbefehls heisst, war das Auto des Mannes im Oktober 2010 innerhalb von nur sechs Tagen zweimal auf der Autobahn A12 in Bösingen in die Radarfalle geraten. Einmal hatte er am Nachmittag kurz vor 17 Uhr 162 Stundenkilometer auf dem Tachometer statt der erlaubten 120. Beim zweiten Mal hatte er 75 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho (Toleranzwert bereits abgezogen).

Der Mann ist bereits andernorts wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen verurteilt worden. Die damals ausgesprochene bedingte Strafe von zwei Jahren wird gemäss neuestem Urteil um ein weiteres Jahr verlängert. Die jetzt ausgesprochene unbedingte Strafe, so hofft der Staatsanwalt, soll dem Mann zur Abschreckung dienen, da bei zwei Verstössen innerhalb von so kurzer Zeit kaum von einer günstigen Zukunftsprognose die Rede sein kann. Zudem muss der Verurteilte die Kosten für das Verfahren übernehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zudem noch einen weiteren, ganz ähnlich gelagerten Raserfall zu beurteilen: Der ebenfalls 24-jährige Mann war zwischen Ende Juni 2010 und Ende Oktober 2010 gleich mehrfach wegen überschrittener Geschwindigkeit aufgefallen: zweimal hatte er 67 km/h zu viel, fünfmal war er 58 km/h zu schnell, einmal 47 und einmal 30 km/h. Bei einigen dieser Raserfahrten hat er sich mit seinem frisierten Honda Civic zudem ein Rennen mit einem anderen Automobilisten geliefert (FN vom 10. Mai 2011).

Der Mann war damals von der Polizei gestoppt und einen Tag festgehalten worden. Das Urteil gemäss Strafbefehl: 720 Stunden gemeinnützige Arbeit mit einer Probezeit von vier Jahren sowie eine Busse von 4000 Franken und die Verfahrenskosten.

Ein weiterer Raser

In einem weiteren Strafbefehl ist noch ein Autofahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit verurteilt worden. Der 34-Jährige war im April 2011 auf der Kantonsstrasse bei Châbles mit Tempo 153 statt der erlaubten 80 km/h geblitzt worden. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 150 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken. Die Probezeit hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Urteil auf drei Jahre festgelegt. Auch er muss zudem die Dossierkosten übernehmen.

Verkappter Rennfahrer

Mit seinem VW Golf ist im September 2010 kurz vor Mitternacht ein 25-jähriger Mann auf der Halbautobahn von Givisiez in Richtung Villars-sur-Glâne gefahren. Statt der erlaubten 80 Stundenkilometer hatte er 158 auf dem Tacho. Zugleich lieferte er sich mit einem anderen Autofahrer ein improvisiertes Rennen. Später stellte sich zudem heraus, dass er sein Fahrzeug modifiziert hat, um es noch schneller zu machen.

Der Mann wurde nun via Strafbefehl verurteilt: er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 100 Franken, mit einer Probezeit von vier Jahren, sowie eine Busse von 3000 Franken und muss zudem die Verfahrenskosten übernehmen

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