Wer vor zweieinhalb Jahren seinen Führerausweis abgeben musste und trotzdem Auto fährt, muss sich auf etwas gefasst machen. Wer dazu betrunken am Steuer sitzt, muss umso mehr befürchten. Wessen Blutalkoholgehalt dabei 3,26 Promille beträgt, weiss, dass er nicht ungeschoren davon kommt. Addieren sich dazu zahlreiche Vorstrafen wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, prognostiziert der Staatsanwalt keine guten Zukunftsaussichten. Ein 51-jähriger Freiburger muss deshalb in seinem Strafbefehl lesen, dass die bisherigen Strafen nicht dazu geführt haben, dass er sich an die Strassenverkehrsregeln halte. «Der Blutalkoholgehalt von 3,26 Promille ist eine speziell grobe Regelverletzung», schreibt der Staatsanwalt im Strafbefehl. Und kommt zum Schluss, dass «nur das Konfiszieren des Autos den Angeklagten davon abhalten kann, weitere Verstösse zu begehen».
Auto wurde verkauft
Und so verurteilte der Staatsanwalt den Mann zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagesansätzen à zehn Franken und einer Busse von 400 Franken. Das Auto wurde eingezogen und verkauft. Der Verurteilte erhält den Erlös–abzüglich der Verfahrenskosten und der Geldstrafe, was zusammen 4740 Franken ausmacht. njb