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«… und du hast mich beherbergt»

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«… und du hast mich beherbergt»

Grossrat Bavaud wird wegen Logierens Papierloser gebüsst

Das Bezirksgericht Saane liess am Montag gegenüber SP-Grossrat Bernard Bavaud Strenge walten: Die im November vom Untersuchungsrichter verhängte Busse wegen Beherbergung zweier Papierloser wurde nicht nur bestätigt, sondern gar um 200 Franken erhöht.

Von CAROLE SCHNEUWLY

Bernard Bavaud kann zumindest nicht behaupten, er sei nicht gewarnt gewesen: Gleich zu Beginn der Verhandlung machte ihn Gerichtspräsident André Waeber darauf aufmerksam, dass seine Busse unter Umständen auch erhöht werden könne. Dessen sei er sich bewusst, sagte Bavaud und hielt an seinem Rekurs gegen die vom Untersuchungsrichter festgelegte Busse in Höhe von 100 Franken fest.

Bavauds Verteidiger, SP-Nationalrat Erwin Jutzet, erklärte, worum es seinem Mandanten gehe: Der ehemalige katholische Pfarrer könne einfach nicht verstehen, warum er bestraft werde für ein Verhalten, das seiner tiefen christlichen Überzeugung entspreche und gar in den Worten Jesu Widerhall finde: «Ich war fremd, und du hast mich beherbergt.»

Zahlreiche Argumente für Freispruch

Jutzet plädierte auf Freispruch und brachte dafür eine ganze Reihe von Argumenten vor: Zunächst sei sich Bavaud nicht bewusst gewesen, etwas Illegales zu tun. Dafür spreche nicht zuletzt die Tatsache, dass er bereits während eines längeren Brasilien-Aufenthaltes in den Siebzigerjahren verfolgte Personen versteckt habe, die gegen die Militärdiktatur gekämpft hätten – und dafür auch nicht bestraft worden sei.

Weiter sieht Jutzet den zur Debatte stehenden Artikel 23 des von 1931 datierenden Bundesgesetzes über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern lediglich als «lex imperfecta», als Ordnungsvorschrift. Ein Verstoss gegen eine solche Vorschrift sei nicht strafbar.

Schliesslich bedürfe auch die Formulierung des Gesetzesartikels einiger Klärungen: Die Wortwahl «wer das rechtswidrige Verweilen im Lande erleichtert» sei allzu schwammig. «Dann wäre es ja schon eine Straftat, jemandem den Weg zu weisen oder einem Bettler einen Franken zu geben, ohne nach den Papieren zu fragen.» Auch stelle sich die Frage, ob es sich bei den Papierlosen überhaupt um «Illegale» gehandelt habe, wo doch ihre Identität der Fremdenpolizei zum fraglichen Zeitpunkt bekannt gewesen sei.

«Der Kampf geht weiter»

Bernard Bavaud hatte sich seit Anfang 2001 für die Sans-Papiers in Freiburg eingesetzt und im Sommer 2002 während zweier Monate zwei papierlose Kurden bei sich zu Hause beherbergt. Im vergangenen November wurde er dafür vom Untersuchungsrichter gebüsst. Den Gang vor Gericht trat er nicht zuletzt stellvertretend für andere Bestrafte an. «Sprechen Sie uns frei», lautete denn auch sein Appell an Gerichtspräsident Waeber.

Als dieser sein unerwartet hartes Urteil (Erhöhung der Busse auf 300 Franken und Übernahme der Verhandlungskosten) verkündete, ging ein Raunen durch den Saal, in dem sich nicht wenige Sympathisanten Bavauds versammelt hatten, unter ihnen SP-Kantonalpräsidentin Solange Berset. Das Gesetz sei klar, auch wenn es vom humanitären Standpunkt aus unbefriedigend sei, begründete Waeber seinen Entscheid. Und über die Illegalität seines Handelns hätte sich Grossrat Bavaud im Klaren sein müssen.
Dieser zeigte sich im Anschluss an die Verhandlung überrascht: «Ich habe zwar nicht unbedingt einen Freispruch erwartet, aber die Erhöhung des Bussgeldes scheint mir ungerecht.» Auch Erwin Jutzet war «schockiert über die technokratische Auslegung des Gesetzes». Beide schliessen einen Weiterzug ans Kantonsgericht nicht aus. «Der Kampf wird weitergehen», versprach Bavaud.

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