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Uneinig über schnellere Asylverfahren

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 Der Bund hat die Änderung des Asylgesetzes in Absprache mit den Kantonen sowie den Städten und Gemeinden erarbeitet. Hat sich auch die Stadt Freiburg einbringen können?

Antoinette de Weck:Ja, und zwar über den Städteverband. Ich bin Mitglied der Sektion Sozialpolitik des Städteverbandes, und da wurde unsere Meinung eingeholt. Im Namen der Stadt Freiburg habe ich diese Revision unterstützt, und zwar aus folgenden Gründen: Ziel dieser Revision ist, das Verfahren zur Prüfung der Asylgesuche schneller abzuwickeln. Das neue Gesetz erlaubt genau dies. Es ist gerechter, weil so die Interessen des Asylbewerbers berücksichtigt werden. Und es ist wirtschaftlicher, weil dank Bundeszentren die Lage der Asylbewerber schnell analysiert wird.

 

 Welche Auswirkungen hätte das Gesetz auf eine Stadt wie Freiburg?

De Weck:Es wird verhindern, dass Personen sich im Kanton und insbesondere in der Stadt Freiburg aufhalten, die sich zu integrieren versuchen, aber noch nicht das Asylrecht haben. Dass Kinder Schulen besuchen und Eltern arbeiten, und nach einem Entscheid drei oder vier Jahre danach das Land verlassen müssen. Es ist für alle besser, wenn Entscheide schnell getroffen werden und Klarheit herrscht.

 

 Schnelle Verfahren, das sollte in Ihrem und im Interesse der SVP sein, Herr Page?

Pierre-André Page:Das stimmt. Meine Partei hatte schon immer schnelle Asylentscheide zum Ziel. Das Schweizer Stimmvolk hat das auch in Abstimmungen unterstrichen. Aber leider enthält dieses Gesetz die Einsetzung von Gratisanwälten für diese Flüchtlinge. Und was mich weiter schockiert, ist die Möglichkeit von Enteignungen zur Schaffung von Bundeszentren. Diese beiden Punkte sind es, die das vorgeschlagene Gesetz inakzeptabel machen.

 

 Sie sprechen Details an. Sind sie es wert, dass deswegen das Gesetz abgelehnt wird?

Page:Ich denke nicht, dass es Details sind. Gratisanwälte zur Verfügung zu stellen, damit schafft man einen grossen Verwaltungsapparat. Wenn sich Anwälte einschalten, dann verlangen diese Rekurse, und das Verfahren wird verzögert. Und wieder einmal finanziert der Steuerzahler diese Gratisanwälte. Schweizer Bürger haben nicht die gleichen Privilegien.

De Weck:Da muss ich widersprechen. Auch ein Schweizer Bürger, der nicht genügend Mittel zur Verfügung hat, hat Anrecht auf kostenlose juristische Hilfe. Das besagt ein Artikel in der Bundesverfassung; es ist ein Grundrecht. Zudem muss gesagt sein: Es sind nicht Anwälte, sondern Juristen: Spezialisten auf diesem Gebiet. Sie kennen das Recht und wissen, was eine Person erwarten kann und was nicht. Der Flüchtling hat es also nicht mit einer Behörde, sondern mit einem juristischen Berater zu tun, der objektive Ratschläge erteilt. Wenn ein Flüchtling sich auf eine andere Stimme als diejenige der Behörden stützt, ist er eher bereit, einen Entscheid zu akzeptieren.

 

 Verdient ein Jurist nicht mehr, je länger ein Verfahren dauert?

De Weck:Die Juristen werden pauschal bezahlt, gemäss meinen Informationen 1360 Franken. Es ist in ihrem Interesse, keine aussichtslosen Rekurse einzureichen, da es dafür nicht mehr Geld gibt.

Page:Sie haben die Gleichbehandlung angesprochen: Wenn ein Schweizer Bürger keine Chance auf einen Erfolg vor Gericht hat, dann erhält er keinen Gratisanwalt. Aber der Asylbewerber hat in jedem Fall Anspruch darauf. Das ist ein grundlegender Unterschied. Zu den Tarifen: Wenn das Gesetz einmal in Kraft tritt, werden die Anwälte sagen, die Pauschale genüge nicht, man müsse sie erhöhen. Das Ganze würde aufgeblasen, bis es nicht mehr zu kontrollieren ist. Betreffend der Rekurszahl, die gesunken sein soll: Diese Leute sind einfach verschwunden.

De Weck:Sie sind gewiss nicht mehr in der Schweiz.

Page: Sie kommen mit einem anderen Namen zurück.

 De Weck:Unter dem Dublin-Abkommen werden die Fingerabdrücke genommen. Man würde die Person bei einer Rückkehr wiedererkennen. Aber zurück zur Gleichbehandlung: Ja, ein Asylbewerber soll von Beginn weg Anrecht auf juristische Beratung haben. Aber so versteht er gleich von Beginn an, wie die Dinge stehen. Dass die Pauschale steigen soll, das behaupten Sie.

Page:Die Anwälte werden keine Tarife akzeptieren, die nicht rentabel sind.

De Weck:Es wird genügend Juristen geben, die sie akzeptieren. Die Pauschalen werden tiefer sein als Anwaltstarife, aber weil es viele Fälle gibt, sichern die den Juristen ein gewisses Einkommen.

Page:Interessant ist doch, dass heute nicht mehr Familien als Flüchtlinge in die Schweiz kommen, sondern Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren. Es sind Wirtschaftsflüchtlinge. Wenn sie wirklich vor dem Krieg fliehen, dann bleiben sie in einem Land, sobald sie sich ein bisschen sicherer fühlen. Die würden sonst wohl kaum bis in die Schweiz weiterreisen.

 

 Kann man mit einem Asylgesetz wirklich beeinflussen, wer in die Schweiz kommt und wer nicht?

Page:Gewiss, indem man Gratisanwälte zur Verfügung stellt. Wir haben diese Politik, dass wir so viele wie möglich aufzunehmen versuchen. Mit dieser Willkommenskultur hofft man wohl, dass sie eines Tages unsere AHV bezahlen.

De Weck:Aber es gehört zu den Aufgaben eines Staates, Flüchtlinge aufzunehmen. Wir verschicken keine Einladungen; der Krieg sorgt dafür, dass diese Personen kommen.

Page:Sie haben recht bezüglich der Syrer. Aber die Mehrheit kommt von Eritrea und Afghanistan, und von dort kommen junge Männer aus wirtschaftlichen Gründen.

De Weck:Das Gesetz, über das wir abstimmen, erleichtert den Zustrom von Ausländern nicht. Wir haben in der Stadt Freiburg keine Asylbewerber, die gekommen sind, um Sozialhilfe zu beantragen. Gemäss Bundesrätin Sommaruga auch in anderen Kantonen nicht.

 

 Herr Page, Sie wollen keinen Verwaltungsapparat, aber anerkennen, dass Asylbewerber Unterstützung brauchen: Wie soll diese aussehen?

Page:Man müsste bloss die existierende Gesetzgebung umsetzen. Immer hiess es, man müsse nichts ändern, um Verfahren zu beschleunigen, man habe alles, was es brauche. Aber es wurde nie durchgesetzt. Da liegt das Problem.

 

 Der Bund hat in Zürich einen Testbetrieb geführt. Gemäss Bundesrat hat dieser gut funktioniert. Glauben Sie diesen Aussagen nicht?

Page:Ich habe nur gehört, dass viele, die gehen mussten, verschwunden sind. Das ist die grosse Unbekannte. Wo sie sind, das weiss man nicht.

 

 Was in Zürich gemäss Botschaft als Test funktioniert hat, wird das auch in anderen Regionen der Schweiz funktionieren?

De Weck:Es gibt eine Auswertung durch neutrale Experten, die zeigt auf, dass die Verfahren schneller wurden. Es gibt keinen Grund, warum diese in einer anderen Region nicht auch funktionieren sollten. Die Abläufe werden in allen Bundeszentren die gleichen sein. Alle Fachleute sind da unter einem Dach. Alles ist vor Ort und koordiniert. Nur schon dadurch wird das Verfahren kürzer.

Sind Sie mit Bundeszentren im Grunde einverstanden?

Page:Wenn das Gesetz angenommen wird, dann ist zu hoffen, dass die Zentren wirklich so funktionieren wie versprochen. Aber ich bin nicht davon überzeugt.

De Weck:Die SVP sollte doch die Bundeszentren begrüssen, weil das die Kosten für die Kantone einschränkt. Während den maximal 140 Tage des Verfahrens müssen die Kantone keine Kosten mehr tragen. Der Bund spart auch, da er den Kantonen für die Beherbergung der Flüchtlinge keine Entschädigungen mehr bezahlen muss, die teurer sind als der Betrieb der Zentren. Man rechnet mit 110 Millionen Franken Einsparungen.

 

 Im Zusammenhang mit diesen Bundeszentren sprechen die Gegner der Vorlage oft von Enteignungen …

Page:Ich hoffe, dass diese nicht nötig sind. Aber ich bin trotzdem empört, dass dieser Passus mit den Enteignungen überhaupt Teil des Gesetzesprojektes ist. Wenn man etwas durchbringen will, sollte man doch den Dialog suchen. Asylbewerber beherbergen, indem man Gebäude von Privaten oder Gemeinden enteignet, das ist inakzeptabel. Bundesrätin Sommaruga hat versprochen, niemand würde enteignet: Warum dann dieser Satz im Gesetz?

De Weck:Diesen Passus fügt man immer bei, wenn es um Infrastruktur des Bundes geht. Das ist auch für Strassen, militärische Bauten oder Stromnetze üblich. Es ist wirklich nur für den äussersten Notfall gedacht. Aber man findet genügend geeignete Gebäude.

Page:Genau aus diesem Grund muss es ja nicht im Gesetz festgehalten sein. Macht man es bei der Armee oder für Stromnetze, dann ist das doch im öffentlichen Interesse.

 

 Geht es im Asylwesen nicht um öffentliches Interesse?

Page:Das ist etwas ganz anderes. In der Mehrheit sind es eben doch Wirtschaftsflüchtlinge. Warum soll man für Wirtschaftsflüchtlinge enteignen können? Nur um ihnen das Leben zu erleichtern? Man soll ihren Heimatländern in der Entwicklung helfen. Wir müssen doch nicht die ganze Misere der Welt ertragen.

 

 Muss der Bund also die Massnahmen im Ausland treffen?

De Weck:Es gehört zur Aussenpolitik und zur humanitären Tradition der Schweiz, anderen Ländern zu helfen, so dass ihre Einwohner die Heimat nicht mehr verlassen.

Page:Diese Politik habe ich auch immer vertreten.

Pierre-André Page sieht Asylsuchende gegenüber Schweizern bevorteilt. 

Wir verschicken keine Einladungen; der Krieg sorgt dafür, dass diese Personen kommen.

Antoinette de Weck

FDP-Grossrätin und Gemeinderätin

Ich bin empört, dass der Passus mit den Enteignungen Teil des Gesetzesprojektes ist.

Pierre-André Page

SVP-Nationalrat

Zur Vorlage

Neues Asylgesetz soll Verfahren verkürzen

LangeAsylverfahrensind aufwendig und teuer. Sie belasten die Kantone und Gemeinden und lassen Asylsuchende oft über Jahre im Ungewissen. Dieser Auffassung ist der Bundesrat: Er strebt mit einer Änderung des Asylgesetzes eine Beschleunigung der Asylverfahren an. Bereits 2013 hatte sich das Schweizer Volk für ein beschleunigtes Verfahren ausgesprochen und dabei eineTestphasemit einem Bundeszentrum gutgeheissen. Mit dem Ablauf der Testphase und den dabei gemachten Erfahrungen sollenBundeszentrenin diversen Regionen entstehen. Die Asylbewerber bleiben während der Prüfung ihrer Gesuche in diesen Zentren und finden dort alle für sie wichtigen Personen vor wie Befrager, Übersetzer oder eineRechtsvertretung. Rekursfristen werden von 30 auf sieben Tage verkürzt. Insgesamt rechnet der Bundesrat damit, dass die meisten Asylverfahreninnert 140 Tagenbehandelt sein sollen.

Gegen die Änderung des Asylgesetzes hat die SVP dasReferendumergriffen. Für sie setzt die Revision falsche Anreize. Insbesondere stören sich die Gegner der Vorlage daran, dass den Asylsuchenden«Gratisanwälte»zur Verfügung gestellt werden, und dass der Bund für den Bau von Asylzentren Land und Gebäude von Gemeinden und Privatenenteignenkönne. Auch trage die Gesetzesrevision nichts zur Missbrauchsbekämpfung bei.

DerBundesrat und das Parlament empfehlen, die Änderung des Asylgesetzes anzunehmen. Der Nationalrat mit 138 gegen 55 Stimmen, der Ständerat mit 35 gegen 5 Stimmen.

Sämtliche politischen Parteien ausser der SVP empfehlen ein Ja; im Kanton Freiburg ist noch die BDP gegen die Vorlage.uh

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