Im März vor einem Jahr stiess der Sakristan der St.-Nikolaus-Kathedrale bei seinem abendlichen Rundgang auf zwei Personen, die ihm suspekt vorkamen: Er erwischte zwei Männer, die um den frühen Abend in der Freiburger Kathedrale ein Plakat demontierten. Einer der beiden löste währenddessen noch Benzin in das Weihwasserbecken. Nach einem kurzen Handgemenge mit dem Sakristan ergriffen die Verdächtigen die Flucht. Nach Alarmierung der Polizei konnten sie jedoch noch am selben Abend in Freiburg gefasst werden: Ein Behälter mit entzündbarer Flüssigkeit sowie ein Faltprospekt aus der Kathedrale verrieten die beiden.
Die Staatsanwaltschaft hat die Männer im Alter von 24 und 26 Jahren nun mittels Strafbefehl verurteilt–wegen Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit. Während der Jüngere vor diesen Taten noch keinen Strafregistereintrag vorwies, war der Ältere der beiden bereits wegen Landfriedensbruch vorbestraft. Im Urteil resultierte für den vorbestraften Täter eine unbedingte, für seinen Komplizen eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Franken. Dazu erhielt der 24-Jährige eine Busse von 300 Franken, da er es war, der das Weihwasserbecken absichtlich mit Benzin aufgefüllt hatte. ma