Im letzten Herbst ist es auf der Autobahn A12 auf der Höhe von Châtel-St-Denis zu einem Auffahrunfall gekommen. Sechs Fahrzeuge waren involviert. Eine Frau, deren Auto eine halbe Drehung vollzog, wurde verletzt. Die Staatsanwaltschaft verurteilte nun mittels Strafbefehl vier der sechs Fahrzeuglenker zu einer Busse von je 500 Franken. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass die Automobilisten ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen nicht angepasst hätten: Als sich der Unfall ereignete, schneite und windete es stark, weshalb die Fahrbahn mit Schnee bedeckt war. Die vier Gebüssten seien zu schnell und unaufmerksam unterwegs gewesen und hätten so den Unfall verursacht.ma
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- 19.04.2024
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- 19.04.2024
Ein Leserbrief zum Thema Gesundheitsversorgung. …