RAtgeber Versicherung
Autor: Frank Keidel
Unfall in den Ferien – wer zahlt die Behandlung?
In den Ferien am Meer trat ich auf einen Seeigel. Für die Verarztung musste ich im Spital bar bezahlen. Wer übernimmt diese Kosten? H. K.
Wenn Sie in der Schweiz als Arbeitnehmer mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Fall wird der Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers für die ärztliche Behandlung im Ausland aufkommen. In einzelnen Ländern – beispielsweise in den USA – können die Kosten für Gesundheitsleistungen jedoch massiv höher sein als in der Schweiz. Der Unfallversicherer übernimmt in solchen Fällen maximal das Doppelte der entsprechenden Behandlungskosten in der Schweiz.
Es ist deshalb empfehlenswert, vor Reisen in Länder mit hohen Kosten für Gesundheitsleistungen eine Unfallzusatzversicherung abzuschliessen. Diese erlaubt bedarfsgerechte Leistungen und deckt unerwartete Kosten. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob für Sie eine solche Zusatzversicherung besteht. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsberater über eine entsprechende Zusatzversicherung sprechen. Falls Sie weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten und deshalb nicht automatisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind, werden die Heilungskosten grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wir raten Ihnen, vor Reiseantritt den genauen Umfang der Deckung bei Ihrer Krankenkasse abzuklären.
Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür ist Frank Keidel, Versicherungsexperte und Medienverantwortlicher. Homepage: www.svv.ch/vr