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Unfallverursacher wegen Körperverletzung verurteilt

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Am 30. August 2015 ist es auf der Strecke Posieux-Grangeneuve zu einem Unfall gekommen, bei dem ein Mann lebensgefährlich verletzt worden ist. Der 26-jährige Autofahrer, der den Unfall verursacht hat, ist nun per Strafbefehl wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt worden.

Unfallopfer arbeitsunfähig

Der Mann wollte mit seinem Auto auf den Parkplatz eines Gebäudes abbiegen und hat dabei einem entgegenkommenden Motorradfahrer die Vorfahrt genommen. Die linke Vorderseite des Autos kollidierte in der Folge mit der linken Seite der Harley-Davidson. Der Zweiradfahrer ist dabei schwer verletzt worden und hat Klage eingereicht. Ein Teil seines linken Fusses musste amputiert werden und er erlitt am Oberschenkel eine arterielle Blutung. Er befand sich eine Zeit lang in Lebensgefahr und wird zeit seines Lebens arbeitsunfähig bleiben.

Die Staatsanwaltschaft hat den fehlbaren Lenker zu einer bedingten Geldstrafe von 4950 Franken verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1000 Franken und die Verfahrenskosten von 1116 Franken bezahlen. im

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