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Ungeduldiges Warten auf das Schulgesetz

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Die beiden Grossräte Michel Losey (SVP, Sévaz) und Alfons Piller (SVP, Schwarzsee) hatten in einer Anfrage an den Staatsrat ihr Unverständnis geäussert, warum das Warten auf das neue Schulgesetz so lange dauert. Ohne einen an die neuen Bedürfnisse angepassten Rechtsrahmen würden sich Probleme bei der Organisation der Schulkreise und der Einrichtung der Schulzimmer ergeben.

In seiner Antwort verweist der Staatsrat auf die lange Phase der Vernehmlassung und der Anpassung aufgrund der Resultate. Zwischen Juni und November 2010 waren 219 Stellungnahmen zum Vorentwurf des Schulgesetzes eingegangen. Bei verschiedenen Punkten gaben es unterschiedliche Ansichten, die erst in monatelangen Verhandlungen bereinigt werden konnten, schreibt der Staatsrat.

Gemäss der Kantonsregierung gaben beim geplanten neuen Schulgesetz folgende Punkte am meisten zu reden: die Rolle und die Kompetenzen der Schulleitung und der Schulinspektoren; die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule; die Organisation der Schulkreise; die Organisation der Schülertransporte; die Verteilung der Aufgaben und Kosten zwischen Kanton und Gemeinden.

Wer bezahlt wie viel?

Wie der Staatsrat schreibt, fanden zahlreiche Gespräche zwischen der Erziehungsdirektion und dem Gemeindeverband statt. Dieser hat unter seinen Mitgliedern gar eine Umfrage gestartet.

Am meisten Zeit nahm gemäss Staatsrat der Verteilschlüssel der Kosten in Anspruch. Dieser Punkt habe die Termine um mehrere Monate verschoben, während die anderen Punkte rasch geklärt werden konnten. Bei den Kosten zeigte sich, dass die Gemeindevertreter auf genauere Informationen zur Organisation der Schule warteten.

Im Mittelpunkt standen dabei die Frage der Organisation der Schulkreise und deren Auswirkungen auf die Gebäudenutzung und die Schülertransporte. Wie der Staatsrat schreibt, sei es beiden Seiten wichtig gewesen, das Gesetz nicht wegen finanziellen Fragen zu blockieren.

In seiner Antwort verrät der Staatsrat schon einige Einzelheiten zum Schulgesetz, wie es dem Grossen Rat diesen Herbst noch vorgelegt werden soll. So soll ein Schulkreis nach dem künftigen Gesetz im Minimum zehn Schulklassen aufweisen, verteilt auf Kindergarten und Primarschule. Dies sollte womöglich im gleichen Schulgebäude der Fall sein.

Eine Minimalgrösse solle die Gemeinden zur Zusammenlegung von Schulstandorten bewegen. Dies hätte Anpassungen von Schulräumen, aber auch der Schülertransporte zur Folge. Für die Erziehungsdirektion haben grössere Schulkreise pädagogische, organisatorische und finanzielle Vorteile. Für die Schulgebäude bleiben aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

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