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Ungeimpftes Freiburger Gesundheitspersonal muss sich testen lassen

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In Freiburger Risikoinstitutionen wird zum Schutz besonders gefährdeter Personen eine allgemeine Testpflicht des ungeimpften und nicht genesenen Personals eingeführt. Der Staatsrat hat eine entsprechende Verordnung erlassen.

In Spitälern, Kliniken, Geburtshäusern, Einrichtungen für ältere, behinderte oder suchtkranke Personen, bei Ambulanz-, Hilfs- oder Hauspflegediensten gilt im Kanton Freiburg ab 1. September eine gezielte und repetitive Testpflicht für jenes Personal, das nicht geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen ist. Dies hat der Staatsrat an seiner Sitzung vom Dienstag entschieden und am Mittwoch verkündet. Er hat dazu eine Verordnung verabschiedet und diese Weisung so als verbindlich erklärt.

Wie der Staatsrat in seiner Mitteilung schreibt, stützt er sich bei diesem Entscheid auf Empfehlungen des Bundes, und er folgt dabei dem Weg, den bereits andere Kantonsregierungen gegangen sind. Er begründet den Schritt mit den erneut gestiegenen Infektionszahlen, die er auf die Delta-Variante des Virus zurückführt. Mit den Reiserückkehrenden zum Ende der Ferienzeit und der Vermischung der Bevölkerung werde die Virusverbreitung begünstigt. Noch liegen die Spitaleinweisungen wegen Covid-19 zwar im bewältigbaren Rahmen, sie würden aber ebenfalls zunehmen, heisst es in der Mitteilung.

Auch für Besucher empfohlen

Die Testpflicht in den Risikoinstitutionen muss gemäss Staatsrat in jeder Institution gemäss dem kantonalen Vorgehen für das breite und repetitive Testen organisiert werden. Diese Anforderungen für das betroffene Personal seien auch auf externe Akteure anwendbar, die Kontakt mit den betreuten Personen haben.

Der ambulante Bereich ausserhalb der Institutionen, etwa Arzt- und Zahnarztpraxen und Physiotherapiezentren, sind von dieser Massnahme ausgenommen, präzisiert der Staatsrat.

Er empfiehlt den Risikoinstitutionen aber auch, bei Besuchen ein Covid-Zertifikat zu verlangen. Von diesem Schutzkonzept sollten aber in besonderen Situationen Ausnahmen möglich seien.

Pflicht auch für Polizei

In der Verordnung sieht der Staatsrat auch vor, das gesamte oder teilweise Personal der Kantonspolizei zum Nachweis eines Covid-Zertifikats oder eines negativen Tests zu verpflichten. Dies gelte weiter für Inspektoren anderer Dienststellen, die Kontrollen an einem zum Covid-Zertifikat verpflichteten Ort durchführen.

Der Staatsrat erinnert in seiner Mitteilung daran, dass die Impfung das derzeit wirksamste Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus ist.

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