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Ungeklärter Sprung

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Autor: pascal jäggi

Freiburg Wie so oft gibt es auch im gestern verhandelten Fall zwei Versionen: Die des Angeschuldigten und die der Geschädigten. Unbestritten ist, dass die beiden vor sechs Jahren in die Wohnung des 62-Jährigen in Villars-Vert gegangen waren und dass die Prostituierte später von seinem Balkon in die Tiefe stürzte, wo sie schwer verletzt liegen blieb. Laut Anklage hatte der Angeschuldigte die Frau bedroht, geschlagen und gesagt, er werde sie erwürgen, weil sie ihm Geld gestohlen habe. Aus Todesangst sei sie darum gesprungen. Diese Version übenahm auch das Strafgericht des Saanebezirks und verurteilte den 62-Jährigen zu 12 Monaten Haft, die während drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt sind.

Die andere Version ist die, dass die Frau gesprungen ist, weil der Angeschuldigte mit der Polizei telefoniert hatte und sie panische Angst vor dieser hatte. Genau wollte dies das Kantonsgericht nicht bestätigen, aber die «Todesdrohung-Version» verneinte es. Gerichtspräsident Alexandre Papaux meinte: «In dem Telefongespräch, das wir uns mehrmals angehört haben, ist der Angeschuldigte ruhig, nicht aggressiv.» Nachbarn hätten nur von einem sehr kurzen Streit berichtet, der einen Schlag oder längere Beschimpfungen nicht erklärt hätte. Es sei zudem unlogisch, dass er die Polizei rufe, wenn er sie zuvor mit dem Tod bedroht habe, so Papaux weiter. «Bevor sie gefallen ist, hat die Frau den Angeschuldigten um Hilfe gerufen. Wieso sollte sie das tun, nachdem er sie geschlagen und mit dem Tod bedroht hatte?», fragte der Gerichtspräsident.

Der 62-jährige ist somit nicht verantwortlich für den Sturz oder Sprung der Frau. Er ist weder für schwere noch einfache Körperverletzung, Drohung und unterlassene Hilfeleistung schuldig gesprochen worden. Auch eine verhängte Zahlung von 10 000 Franken an die junge Frau wurde rückgängig gemacht.

Der Freigesprochene weinte nach dem Urteilsspruch hemmungslos. In seinem letzten Wort hatte er beteuert, dass er die Frau weder geschlagen noch bedroht habe. «Ich wollte sie sogar im Spital besuchen, aber man hat mich nicht zu ihr gelassen», sagte der 62-Jährige.

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