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Ungenügender Impfschutz bei Mehrheit der Immunsupprimierten

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Immunsupprimierte Patienten, deren Therapie weniger als ein halbes Jahr zurückliegt, sowie Nierentransplantationspatienten haben ein hohes Risiko, einen ungenügend guten Corona-Impfschutz aufzubauen. Das geht aus einer Studie im Fachmagazin «RMD Open» hervor.

Immungeschwächte Patienten können trotz einer Sars-CoV-2-Impfung noch ein erhebliches Risiko für schwere Covid-19-Verläufe aufweisen. Die Immunantwort variiert jedoch erheblich.

Ein Forschungsteam des Inselspitals und der Universität Bern untersuchte nun systematisch, welche Gruppen besonders betroffen sind. In die Analyse flossen 23 Studien mit insgesamt 1342 Patienten ein, die zuvor eine Anti-CD20-Therapie, eine immunsupprimierende Behandlung, erhalten hatten. Durch die Therapie wird das Immunsystem bewusst unterdrückt, um etwa Organabstossungen nach einer Transplantation zu verhindern.

Generell zeigte sich nur bei 41 Prozent der Patientinnen und Patienten eine nachweisbare Antikörperantwort sowie bei 73 Prozent eine zelluläre Immunantwort. Der Schutz vor schweren Verläufen nach zwei Impfungen ist demnach bei vielen immunsupprimierten Patienten ungenügend, wie das Inselspital am Dienstag mitteilte. Lag die Therapie allerdings mehr als sechs Monate zurück, entwickelten 63 Prozent eine gute Immunität durch Antikörper. Andernfalls waren es nur 20 Prozent der Patienten.

Individuelle Betreuung wichtig

Aus der Studie ging ebenfalls hervor, dass Nierentransplantationspatienten deutlich schlechtere Immunantworten aufwiesen als solche, die wegen einer hämatologischen oder Autoimmunerkrankung eine Anti-CD20-Therapie erhalten hatten.

Wichtig sei, dass für besonders empfindliche Patientengruppen eine personalisierte Impfstrategie angewendet werde, so die Forschenden. In der Schweiz werde seit November 2021 deshalb für diese Gruppen generell ein angepasstes Schema mit drei Grund-Impfungen angewandt, liess sich Erstautor Simeon Schietzel in der Mitteilung zitieren.

Studienleiter Matthias Moor betonte zudem, dass die Therapie von Autoimmunerkrankungen, Begleitmedikamente, die Behandlung von Begleiterkrankungen und, im Falle einer Covid-10-Erkrankung, Antikörpertherapien aufeinander abgestimmt werden sollten.

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