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Ungenügend informiert

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CVP-Kandidat Friedrich Schwab bereut

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

«Ich anerkenne heute, dass ich den Kantonalpräsidenten Emanuel Waeber ungenügend informiert habe, insbesondere was das Strafmass betrifft», hält Friedrich Schwab-Herren aus Kerzers in einer Pressemitteilung vom Freitag fest. In einer Aussprache am Freitag mit dem Direktionspräsidium und den andern Kandidatinnen und Kandidaten der CVP für die eidgenössischen Wahlen hat er zudem festgestellt, dass seine Mitkandidaten nichts über das Strafverfahren wussten. «Ich habe mich für die fehlende Information entschuldigt und erklärt, dass ich niemandem schaden, noch jemanden irreführen wollte», schreibt er.Friedrich Schwab wurde im Jahre 2004 wegen Anbau von Hanf zu 14 Monaten Gefängnis bedingt auf zwei Jahre und zu einer Ersatzforderung von 40 000 Franken verurteilt. «Die Verurteilung erfolgte in einem öffentlichen Verfahren und war Gegenstand von Presseberichten. Ich habe damals die Konsequenzen gezogen und die Sache als erledigt betrachtet», führt er weiter aus. «Die Verurteilung gab seither zu keiner Diskussion mehr Anlass, und zwar auch letztes Jahr nicht, als ich Kandidat für den Grossen Rat war», fügt er bei.

Auszug aus Strafregister verlangen

«Ich muss künftig von jedem Kandidaten einen Auszug aus dem Strafregister verlangen», hält CVP-Kantonalpräsident Emanuel Waeber gegenüber den FN fest. «Anders geht es wohl nicht», ergänzt er. «Ich wusste nur, dass Friedrich Schwab eine Ersatzforderung leisten musste. Ich habe der Sache deshalb nicht weitere Beachtung geschenkt. Ich wusste nicht, dass es ein öffentliches Strafverfahren gab», fährt er fort.Wäre er dennoch für eine Kandidatur von Friedrich Schwab gewesen, hätte er gewusst, dass es ein Strafverfahren gegeben hat? «Es wäre sicher zu einer internen Diskussion gekommen. Wir hätten seine Kandidatur aus einem andern Blickwinkel betrachtet», sagt Emanuel Waeber, ohne spekulieren zu wollen, ob Friedrich Schwab nicht mehr in Frage gekommen wäre.

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