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Ungewöhnlicher Landstreit

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Letzten Herbst säte Heinz Niederhäuser Roggen aus–auf einem Stück Land, das von Bürglen her kommend rechts am Eingang zur Gemeinde St. Ursen liegt, ganz in der Nähe seines Hofes in Römerswil. Das Land pachtet er von einer Erbengemeinschaft. Letzten Sonntag säte ein anderer Mann ebenfalls an–auf demselben Feld: Es war Emmanuel Kilchenmann. Der 34-jährige Politiker hatte im Dezember von der CVP zur SVP gewechselt.

Dringliche Massnahmen

Landwirt Heinz Niederhäuser, der seit mehreren Jahren bei der Erbengemeinschaft Land pachtet und es bestellt, hat gegen Emmanuel Kilchenmann ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen und ein Gesuch um superprovisorische Massnahmen eingereicht. Reinold Raemy, Gerichtspräsident des Sensebezirks, hat am Dienstag entschieden, dass Emmanuel Kilchenmann und sein Vater–der bei der sonntäglichen Aktion ebenfalls mitgemacht hatte–das Landstück nicht betreten, befahren, bestellen und bewirtschaften dürfen. «Heinz Niederhäuser wird ermächtigt, die von ihm geplanten Saaten und Bepflanzungen vorzunehmen», heisst es im Entscheid.

Das Gericht folgte somit den Argumenten von Heinz Niederhäuser: Dieser hatte aufgezeigt, dass er zwar keinen schriftlichen Pachtvertrag hat, dass aber die beiden Frauen, welche die Erbengemeinschaft bilden, ihm seit August 2012 erlauben, das Land zu nutzen–und dass er dafür einen Pachtzins zahlt.

Eine Strafanzeige

Heinz Niederhäuser hat auch eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung eingereicht–und zwar gegen Vater und Sohn Kilchenmann sowie zwei weitere Männer, die mit Traktoren deren Arbeiten unterstützt hatten. «Durch ihre Handlungen wurden die 310 Aren Hybrid-Roggen sowie ein Saum auf der Ackerfläche zerstört», heisst es im Antrag von Rechtsanwalt Elmar Perler.

Ende Woche reichte dann Emmanuel Kilchenmann seinerseits ein Gesuch um superprovisorische Massnahmen ein: Ihm entstehe grosser Schaden, wenn Heinz Niederhäuser das von Kilchenmann bestellte Land nutze. Diesen Antrag hat das Gericht noch nicht behandelt.

Ein zweiter Pachtvertrag?

Emmanuel Kilchenmann will gegenüber den Freiburger Nachrichten keine Stellung nehmen: «Das ist ein laufendes Verfahren, da will ich nichts dazu sagen.» Zudem habe dies nichts mit seiner politischen Tätigkeit zu tun. Gegenüber Heinz Niederhäuser hatte er angegeben, er habe mit der einen Frau der Erbengemeinschaft einen Pachtvertrag abgeschlossen; diese Aussage ist im Gesuch des Landwirts um superprovisorische Massnahmen so aufgeführt. Doch sei der Nachlass nicht geteilt, schrieb Anwalt Perler im Antrag; deshalb könne nicht eine Erbin alleine entscheiden.

«Zurück zu den Wurzeln»

«Ich stamme aus einer Bauernfamilie und will zurück zu meinen Wurzeln», sagt Kilchenmann. Er hat sein Anwaltspraktikum in Genf beendet und wird im Juni seine Anwaltsprüfung ablegen. «Nun bin ich zurück in Freiburg und werde unter anderem auch bauern.»

Anwalt Elmar Perler hat die ganze Angelegenheit an die Öffentlichkeit gebracht. «Ich mache das sonst nicht», sagt er den FN. «Aber hier stört mich die Art und Weise, wie eine Person vorgeht, die im öffentlichen Leben steht und Ambitionen zeigt, politische Ämter zu übernehmen.»

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