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Unia bekommt doch noch Recht

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Autor: pascal jäggi

Freiburg Das Kantonsgericht trat im Januar 2009 nicht auf die Beschwerde der Unia ein. Es berief sich dabei auf die nationale Regelung über die Arbeit vom Juli 2008, die den Läden vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr erlaubt. Seither ist allerdings der Entscheid des Grossen Rats vom 11. Februar 2009 dazugekommen, der sich gegen einen Antrag für zwei bewilligungsfreie Sonntage pro Jahr ausgesprochen hat – das entscheidende Argument für das Bundesgericht. Armand Jacquier, Regionalsekretär der Unia, meinte gegenüber den FN: «Wenn man bedenkt, wie lange wir schon gegen diese Erlaubnis kämpfen, sind wir natürlich sehr glücklich über den Entscheid. Das Freiburger Volk hat sich schliesslich schon früher gegen Sonntagsverkäufe gewehrt.» Er sieht das Urteil als weiteren Sieg für die Rechte des Verkaufspersonals. Somit müssen die Läden weiterhin zeigen, dass ein dringendes Bedürfnis für Sonntagsverkäufe besteht, sonst erhalten sie keine Bewilligung.

Ein nicht sehr vorteilhaftes Zeugnis stellt das Bundesgericht der Freiburger Justiz aus: «Die Klärung der Frage hat lange gedauert, obwohl sie eigentlich nicht von sehr komplexer Natur war.»

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