Die Stadt Estavayer-le-Lac gilt nach kantonalem Recht als touristische Zone. In solchen Zonen dürfen Geschäfte während der Touristensaison auch sonntags Mitarbeitende beschäftigen. Und so öffnen Coop und Migros in Estavayer den Sommer über ihre Filialen auch am Sonntag. Das kantonale Amt für den Arbeitsmarkt hat dies im Juni 2016 bewilligt. Die Gewerkschaft Unia wehrt sich dagegen: Die beiden Geschäfte lägen ausserhalb der Stadtmauern und gehörten daher nicht zur touristischen Zone.
Das Freiburger Kantonsgericht schickt die beiden Dossiers nun zurück an das Amt für den Arbeitsmarkt. Die Unterlagen und Informationen reichten nicht aus, um einen Entscheid zu treffen, schreibt das Kantonsgericht in seinen beiden Urteilen zum Streit zwischen Unia und Coop sowie Migros. Das Amt müsse zuerst einmal feststellen, ob Estavayer wirklich die Auflagen einer touristischen Zone erfülle und auf welchen Perimeter dies zu beschränken sei. Danach müsse das Amt aber auch untersuchen, ob die beiden Grossverteiler ein Angebot für Touristinnen und Touristen anbieten – und ob sich diese nicht anderswo eindecken könnten.
Generalrat schritt ein
Der Generalrat von Estavayer hat im November 2017 die sonntäglichen Öffnungszeiten im Sommer massiv reduziert. Das Reglement beschränkt seither die touristische Saison von Juni bis August. Zuvor dauerte sie von April bis Oktober. Zudem beschränkt das Reglement die sonntägliche Öffnungszeit während der Saison für die Grossverteiler von 6 bis 12 Uhr. Zuvor durften sie bis 20 Uhr geöffnet sein. Kleine Geschäfte wie Bäckereien oder Metzgereien können ihre Waren bis 19 Uhr anbieten.
Freiburger Kantonsgericht, Entscheide 603 2017 90 und 603 2017 91
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