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Universität steht nicht allen ausländischen Studenten offen

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Vor einem Jahr reiste ein 23-jähriger Guineer von Portugal in die Schweiz ein und stellte – als er bereits in Freiburg war – einen Antrag für eine Einreise- und eine Aufenthaltsbewilligung. Er hatte in Portugal ein Lizenziat in Asienwissenschaften erworben und wollte nun in Freiburg einen Master in Betriebswirtschaftslehre absolvieren. Sein Vater, der in Genf wohne, werde sein Studium finanzieren.

Das Freiburgische Amt für Bevölkerung und Migration lehnte den Antrag des Mannes ab. Denn der Guineer habe ja bereits ein Lizenziat; zudem führe ein Betriebswirtschaftsstudium nicht seine bisherigen Studien weiter. Es widerspreche der schweizerischen Migrationspolitik, wenn ausländische Studentinnen und Studenten mehrere Ausbildungen nacheinander absolvierten, so das Amt.

Der Guineer wehrte sich gegen diesen Entscheid. Es stehe jedem Studenten jedweder Nationalität frei, so sein Argument, sich an der Universität Freiburg in jenem Fach einzuschreiben, das er studieren wolle – auch in neuen Fächern, die er bisher nicht belegt habe. Er zog den Fall vor das Freiburger Kantonsgericht.

Das Gericht stützt nun jedoch den Entscheid des Amts für Bevölkerung und Migration. Es hält in seinem vor kurzem veröffentlichten Urteil fest, dass die Studienplätze für ausländische Studentinnen und Studenten knapp sind. «Priorität wird daher jenen gewährt, die ihre erste Ausbildung absolvieren.»

Der Guineer hatte auch geltend gemacht, er habe kein Einreisegesuch stellen müssen, da er in Portugal eine ständige Aufenthaltsbewilligung erhalten habe. Das Kantonsgericht stellt aber klar, dass nur Staatsbürger von EU-Staaten ohne Visum in die Schweiz einreisen können. Eine Aufenthaltsbewilligung in einem EU-Land reiche nicht aus.

Studiengang in Guinea

Das Gericht weist den Guineer am Schluss darauf hin, dass die Kofi-Annan-Universität in seinem Heimatland ein Studium in Betriebswirtschaft anbiete; die Richter fügten auch gleich den Link auf die entsprechende Homepage hinzu.

Der Guineer muss nun die Schweiz verlassen und die Gerichtskosten von 400 Franken bezahlen.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheide 601 2016 239/244

«Priorität wird denen gewährt, die ihre erste Ausbildung absolvieren.»

Freiburger Kantonsgericht

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