Im FN-Artikel vom 4. August 2007 zum Kirchenaustritt kommt der Autor nach langen kirchenrechtlichen Erläuterungen am Schluss doch noch auf des Pudels Kern: «Die Gläubigen sind stets verpflichtet, die Kirche materiell zu unterstützen» – steht da geschrieben.Rechtlich gesehen hätte dieses Kirchenrecht nur Bedeutung, wenn der oder die Austrittswillige bei der Taufe volljährig und freien Willens gewesen wäre. Darum sollten die Eltern ihre Kinder selbstständig entscheiden lassen, d. h., es dürften nur volljährige Menschen getauft werden. Die gängige Praxis der Kindertaufe ist demnach meiner Ansicht nach als Nötigung anzusehen. Georges Bielmann, Marly
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- 25.04.2024
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