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Unnötig lange Verfahrensdauer

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wer im Kanton Freiburg ein Baugesuch im vereinfachten Verfahren nach Artikel 85 des Raumplanungs- und Baugesetzes einreicht, braucht einen langen Atem. Beim geplanten Anbau eines Autounterstandes an meine Liegenschaft habe ich das selber erlebt. Bereits sind fast 16 Monate vergangen und eine definitive Antwort steht immer noch aus, ob ich auf meinem Grundstück einen geschlossenen Unterstand bauen darf. Nach fünf Monaten Wartezeit erhielt ich einen ersten abschlägigen Bescheid. Nach den amtlichen Vorgaben liess ich dann neue Pläne erstellen. Abermals dauerte es vier Monate, bis sich die Verwaltung meldete und mir die Gelegenheit gab, mich zur zweiten Absage zu äussern. Seither sind erneut sechs Monate verstrichen und die Antwort der kantonalen Behördestelle lässt nach wie vor auf sich warten.

Solche Wartezeiten sprengen den Rahmen. Gemäss dem kantonalen Ausführungsreglement stehen den Behörden 60 Tage zur Verfügung, um zu antworten. Wenn ich meine Steuer- oder Stromrechnung nicht fristgerecht bezahle, werde ich innerhalb der festgelegten Fristen betrieben. Bei Nichteinhalten der vorgeschriebenen Frist wäre eine Konventionalstrafe also auch gegen die Verwaltung angebracht.

Wo es in der Baudirektion klemmt, kann ich nicht beurteilen. Meiner Meinung nach muss sie sich in dieser Hinsicht aber unbedingt bessern, um nicht als Wirtschaftsbremser dazustehen. Die Bauunternehmer und Architekten, letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger, würden sich über Veränderung im positiven Sinn freuen.

 

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