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Unnötige Abstimmungsvorlage

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Habe ich in den letzten Jahren etwas verpasst, haben wir ein Problem mit unseren Velowegen? Weitsichtige Gemeinden und Kantone haben das Potenzial des Langsamverkehrs erkannt und in den letzten Jahren einiges in dessen Entwicklung investiert, teilweise unterstützt durch den Bund. Velo-Organisationen vertreten engagiert die Interessen der Velo-Fahrenden. Klare Verbesserungen.

Das Wort Velowege würde unserer Bundesverfassung gut anstehen und deren wachsende Bedeutung hervorheben. Der Änderung also zustimmen? Dazu zwei elementare Betrachtungen:

Erstens eignet sich das Velo nur im Nahverkehr, um den öffentlichen und den motorisierten Individualverkehr spürbar zu entlasten. Ein kleiner Bevölkerungsanteil fährt einen zehn Kilometer langen Arbeitsweg mit dem Velo. Also geht es vor allem um kurze Distanzen, deren Bedürfnisse unsere Gemeinden und Kantone am besten kennen. Wohl weniger ein Schreibtischtäter in Bundesbern. Zweitens stossen sich immer mehr Bürger an der schleichenden Zentralisierung, die die Vorteile unseres föderalistischen Systems unterwandert. Wenn wir solche Artikel annehmen, müssen wir uns nicht fragen, weshalb immer mehr Aufgaben beim Bund landen. Dem Bund stehen bereits heute gut funktionierende Mittel zur Verfügung, den Veloverkehr angemessen zu fördern: Über die Agglomerationsprogramme kann er konkrete Projekte finanziell unterstützen. In der Raumplanung vermag der Bund als handelnder Akteur das Velowegnetz über die kantonalen Richtpläne zwischen den Kantonen zu koordinieren. Und um die Sicherheit von Velowegen zu erhöhen, arbeitet das Bundesamt für Strassen (Astra) Normen und Richtlinien aus und führt in Zusammenarbeit mit Städten Pilotversuche durch.

Fazit: Die Werkzeuge existieren, den Veloverkehr zu fördern, und werden auch genutzt. Für mich ist daher völlig klar: Den Gegenentwurf zur Velo-Initiative braucht es nicht.

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